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Geschichte und Beschreibung der Stadt und des Kreises Mülheim a. R. : zum Vortheil des Kölner Dombaues
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Vor dem 30jährigen Kriege war unsre Heimath mitgut fahrbaren Wegen wohlverseheu. Alte Weischümerzeugen, daß man schon im 14. Jabrb. großen Fleiß ver-wandte auf die Unterhaltung der Wege, die nach eigenemHerkommen theils durch allgemeines Aufgebot znr Frohne,uud theils durch die Einwohner gewisser Ortschaften oderHöfe besorgt wurde. Noch im I. 1554 schärfte HerzogWilhelm das alte Herkommen ein, daß die Amtleute inBegleitung der Schöffen um die Osterzeit die Wege inAugenschein nehmen nud die Ausbesserung verfügen sollten,über deren :'Inssührnng zu .Psingsten neue Untersuchungangestellt wurde. Die Landstraßen oder gemeine Wegemußten, die Gräben ungerechnet, 36 Fuß breit, die übri-gen Fahrwege l8 Fuß und die Feldwege 9 Fuß breitausgelegt werden. An snmpfigen Stellen sollten Damm-straßen, überall aber Seilengraben angelegt und die Wegeiu der Mitte erhöbet werden, auch mit Kies oder andernSteinen bedeckt sein. Im 15. Jahrh, hielt man so strengauf die Instandhaltung der Wege, daß der Fuhrmanndort, wo er die tiefen Geleise nicht geebnet fand, die Be-fugniß hatte, dem Nachbaren durch die Saatfelder zu fah-ren. Doch während des 30jährigen Krieges wurde derWegbau gänzlich vernachlässigt. Gute Wege hielt mandamals für nachtheilig wegen der Trnppendurchznge, uuddiese Ansicht hat sich bis in's gegenwärtige Iabrbuuderterhalten, da mehre Gemeinden des Kreises dagegen ein-kamen, daß die anzulegende Heerstraßen ihre Gemarkungberührten. Erst in jüngerer Zeit hat man die Anlageguter Land - uud Verbindungsstraßen als einen Hebel desWohlstands und der Bildnng erkannt. Viel ist in jün-gerer Zeit zum Vortheil des Kreises ausgeführt, Vielesnoch im Verschlage, jedoch von der Kurzsichtigkeit oderdem Eigennütze Einzelner wird der Angriff des gemein-nützigen Werkes oft lange aufgehalten, und besonders imGebirge ist dies zu beklagen, wo große Ortschaften uudGemeinden, wie z. V. Herrstrunden, Dürscheid und Her-kenrath noch gänzlich vom Verkehr ausgeschlossen' sind.

Was die frühere Gesundheitspflege betrifft, so ist Z. 15,2bereits erwähnt, daß erst im I. 1750 sich der erste Arzt