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Geschichte und Beschreibung der Stadt und des Kreises Mülheim a. R. : zum Vortheil des Kölner Dombaues
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ligen oder Edelleute, die außer dem Kaiser keinen Landes-Herrn über sich hatten, nannte man die Baronen (vonBaar frei) oder Neichsfreiherren. Bei der Ausbildungder Landeshoheit hatte sich aber auch, besonders durch dasFaustrecht begünstigt, unter der Landeshoheit ein niedererAdel in den Freien gestaltet, die ihren steuerfreien Grund-besitz, die Kriegsehre und das Schöffenthum vererbten.Durch den Kriegsdienst zu Pferde, welchen sie als diewohlhabensten Leute leisteten, entstand das Rilterthum,eine Würde, die sich besonders zur Zeit der Kreiizzüge ausromantische Weise ausbildete und besonders zur Theilnahmean den Nitterspielen (Tournieren) und Hossesten befähigte.Dies Nitterthum war nichr erblich,- sondern eine persön-liche Würde, die auch an Unfreien oder Leibeigenen zumLohne ausgezeiä.neler Thaten ertheilt wurde. Schon dieCeremonie des Ritterschlags deuret Huf Leibeigenschaft hin,denn dieser sollte der letzte Schlag sein, den der Unfreiesich mußte gefallen lassen. Drauf war er ein freier Mannund jede Beleidigung zu rächen befähigt. Die Ritterwürdeerwirkte dann auch den erblichen Adel, wenn sie mit freiemGrundbesitze verbunden war. Au die Stelle der geschla-genen Ritter trat später der vom Fürsten ertheilte Brief-Adel. Das Hauptgut des Adeligen, der steuerfreie Rit-tersitz vererbte an den ältesten Sohn, den Stammherrn;seine übrigen Geschwister nannte man die jungen Her-ren (franz. Kadette), woraus das Wort Junkherr ent-standen ist, welches später dem ganzen niedern Adel zumUnterschiede vom Baron oder Neichssreiherrn beigelegtwurde. Der niedre Adel von Jülich-Berg bildete sichder Landeshoheit gegenüber, wie oben erzählt, zu einerKörperschaft, die unter dem Namen Ritterschaft einen strengabgeschlossenen Stand bildete, der jedoch erst dann zu denLandtagen befähigte, wenn mit untadeliger Abkunft vonacht adeligen Vorelternpaaren (l6 Ahnen) der Besitz einesfreien Gutes verbunden und der Landtagseid geleistet'(aufgeschworen) war.

Nachdem jetzt auch jeder Unadelige das Vollbürgerrechtim Staate hat, ist die Landesvertretung der Ritter nicht

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