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Patrioten und Vaterlandsvertheidiger. Der schöne deut-sche Rechtspruch: „wer mit sott thaten, sott auch mit ra-then" war zur Lüge geworden. Welche Ansicht aber unsreBauern von den damaligen Landtagen hatten, geht ausder Bedeutuno des Wortes bei den Landleuten hervor,denn das verlmm Landtagen hieß bei ihnen, was inStädten der blaue Montag: „in Müßiggang und Schlem-merei die Zeit verprassen.,, Der bekannte Freiherr Fried-rich von der Trenck (Schicksale der.Frau.lustUia, Berlin178?, pÄA- 16) hat dem bergischen Landtage vom I.1784 auch einige Zeilen gewidmet, da er sagt:
„Ich war in Düsseldorf, dort gilt ein schöner Brauch,„Der Adel, den sie dort des Landes Stütze nennen,„Verschmaus't der Bauern Fett, füllt Beutel und den Bauch„AufBaurenrechnung und spricht Machtsprüch «ach Belieben.„Dies heißt ein Landtag und des alten Adels Recht;„Dem bleibt das Neue, sowie es die Alten schrieben,„Der Junker Souverain, der Bürger nur ein Knecht u. s. w."
Die Rechtspflege, sowie die Verwaltung des Landesüberhaupt erhielten durch die Einführung der Rechts-und Gerichtsordnung vom I, 1555 eine neue Gestalt.Die alten schönen Rechtsgewohnheiten, die im 12. und 13.Jahrh, auf den Landtagen zu Opladen gesammelt worden,mußten dem geschriebenen von den Fürsten ohne Zustim-mung der Stände, des Volks und des Kaisers eingeführtenGesetze weichen, das jene aus dem Volke hervorgegange-nen Gewohnheiten mit den Satzungen des röm. undkanon. Gesetzes und Gerichtsgebrauchs vermischte. Bekla-geuswerthes Interesse für dies alt- und neuitalifche Rechtund Gerichtsverfahren verbannte die Verhandlungen überEhre, Leib und Leben aus der volkstümlichen Oessent-lichkeit und aus der Berathung von 72 Schössen unterfreiem Himmel, in die Heimlichkeit dumpfer Armsünder-stuben, wo oft die Wucht deö Papieres das gesunde Ur-theil und das wahre Recht überwog. Der todte Buchsta-ben trat au die Stelle des lebendigen Wortes. Ein rechts-kundiger Richter führte die kunstgerechte Untersuchung in