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steuern. Der Landesherr rief die sämmtlichen adeligenRittergutsbesitzer und die Abgeordneten der Städte ambestimmten Tage jährlich in Schlebufch, Opladen oderDüsseldorf zusammen, und ließ ihnen eine Uebersicht derLandesbedürfnisse vorlegen, woraus sie ohne Uebereilungzur Berathung schritten und die Erhebung der Summendurch Siimmenmehrbeit genehmigten. Nur solche Ritter-gutsbesitzer, dereu Abkunft durch die Ahueuprobc bewährtwar, wurden zugelassen, und sie mußte mit feierlichemEide geloben, Alles was vorgeschlagen oder berathet war,niemals weder schriftlich noch mündlich irgend Jemandenmitzutheilen. Das gemeine Land oder der Bauerstandwurde seit dem 17. Jahrhundert gar nicht mehr gehört.Er wurde von den Rittern, die ein entgegengesetztes In-teresse halten, vertreten. — Für das Jahr 1719—20 z.B.wurde eine Summe bewilligt von 1,372,812 Fl. 29 Kr,4'/l Hltr,, wovon blos 37,490 zum Uferbau mid 30,tMNchlr. zur Beamtenbesoldung verwandt, das Uebrige zumHeeresbedarf und zu Bauten verbraucht wurde. Im I. 1784wurden für die Unterhaltung der Truppen 465,834 Rthlr-,für Bauten 60,000, für Kasernen 40,000, für Gesandt-schaften 70,000, für Appanage 4000 und für unvorher-gesehene Ausgaben 20,000, im Ganzen 659,834 Nchlr.verwilliget. Die Berathungen über diese Steuern aberwährten oft Monate lang, während welcher Zeit jederRitter 4 Nchlr- und der Stadtverordnete 2 Nthlr. Tage-gelder erhielt nnd an Theater, Bällen und andere Lust-barkeiten, die bei Gelegenbeit des Landtags veranstaltetwurden, unentgeltlichen Zutritt hatte- Die Diäten desvom 20. Aug. bis 28. Novbr. 1720 zu Düsseldorf ge-feierten Landtags betrugen 11,754 Rthlr-, und jene einerlandständischen Gesandtschaft gen Heidelberg betrug 14,920Nthlr- Diese Summen, die mit den Steuern umgelegtwurden, bezogen etwa 30 Junker nnd 9 Bürgern für diebloße Bewilligung des Stenermaßes, während sie selberder völligen Steuerfreiheit genossen, und der adelige Heers-dienst längst außer Anwendung gekommen war. Troydessen nannten sich die Junker noch immer die wahren