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Geschichte und Beschreibung der Stadt und des Kreises Mülheim a. R. : zum Vortheil des Kölner Dombaues
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Rechenkammer zu Düsseldorf eingesandt, von den Pfen-yingsmeistern geprüft und hebbar erklärt. Wie die frü-heren Beden wurden auch die Steuern ursprünglich nurauf das Grundeigentum vertheilt. Nach dem angenom-menen Verhältnisse seines Ertrages war jeder MorgenLandes in Anschlag gebracht; in den Städten auch dieHäuser. Doch nicht alles Land war besteuert. Völligsteuerfrei blieben die Rittergüter, weil der Adel verfassungs-mäßig das Land vertheidigen sollte, und die Nichladeligenstatt "dieser persönlichen Dienste in Geld beitrugen. Auchdie geistlichen Güter waren steuerfrei. Diejenigen Güterdes Adels, welche keine Nittersitze waren, blieben nurdann frei, wenn der Adelige selber sie bewirthschaftete. Derbürgerliche Pächter solcher Güter aber mußte dieGewinn-und Gewerbsteuer zahlen. Auch waren die Gemeinde-gründe, Sümpfe, Haiden, Wege und Wasser außer An-schlag gelassen. Die Stadt Mülheim befaß unter 2244Morgen Grundeigenthum blos 1662 steuerbare Morgen.Im Amte Porz waren 17,276 Morgen steuerpflichtig,3600 M. Nittersitze, 1!),46Z M. geistlich- und adelig-frei und 37,264'/, Morgen als GemeindecigenlbumHaiden :c. außer Anschlag geblieben. In den Pfand-Herrschaften Odenthal und Overath, und in dem BotbamtVolberg war die Zahl der steuerpflichtigen Morgen ver-hältnißmäßig noch geringer. Im Kreise Mülheim waretwa Vs des Bodens grundsteuerpflichtig. So war derAckerstand, der am meisten begünstigt werden sollte, vorAllen am meisten bedrückt, und die Ungleichheit der Um-lagen war noch besonders erhöht durch die mangelhaftenKatastrirungen von 16W und 1702, die bis zum 1.1806die Norm zur Vertheilung bildeten. Die höchste Grund-steuer für die Stadt Miilheim wurde im I. 1673 auf2l8»Nthlr. festgestellt, wornach auf jeden steuerpflichtigenMorgen durchschnittlich nach unserm Gelde ungefähr 1Nlhlr. kam. Eben so hoch war der steuerpflichtige Mor-gen im Amt Porz belastet. Die heutige Grundsteuer be-trägt durchschnittlich für den Morgen nur etwas überdie Hälfte jener Besteuerung. Die Häusersteuer war in