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die Ahm Wein mit 3 Albus und die Tonne Bier mitI Albus belegt war. Obgleich PH. Wilhelm gelobt hatte,diesen Anschlag nie zu überschreiten, so ließ er doch schonim dritten Jahre darauf 200,009 Rthlr. ausschreiben, zogdiese Summe mit Gewalt ein, und entfernte den Ami-mann von Spieß, der sich auf Verträge berief, vomAmte, obgleich ein K- K. Befehl vom 16.'Novbr- 1670jene einseitige Ausschreibung neuerdings untersagt hatte.Der Landesherr kümmerte sich eben so wenig um die Ein-spräche des Kaisers, alö um die Drobnngen des Kurfür-sten von Brandenburg, an den sich die belgischen Städteum Schutz ihrer Privilegien gewandt hatten, und führteunter dem Namen Hauptreeeß am 5. Novbr. 1672 eineneue Verfassung ein, die ihm einen größern Einfluß aufdie Steuerbewilligung zusicherte- Durch Waffengewalt zurUnterschrift dieses Hauptrecesses gezwungen, protestirten dieLandstände zwar einige Jahre gegen diese Neuerungenund riefen den Kaiser und den Kurfürsten von Branden-burg um Hülfe an, doch mußten sie sich endlich beruhigen,und die Steueranschläge stiegen mit jedem Jahre, so daßim I. -1700 schon über 409M0 Rthlr. umgelegt wurden.Außerdem führte Herzog Johann Wilhelm am 26- AprilZ700 eine Verbrauchsteuer unter dem Namen Lieentenund Aeeifen ein, wogegen die Landstände auch den Schutzdes Kaisers anriefen, jedoch ohne etwas anders als un-befolgte Mandate zu erlangen. Die Ansätze dieser neuenSteuer waren nicht unbeträchtlich, denn es mußten z. B.entrichtet werden: von 1 Ahm Wein oder Branntwein4 Rthlr., 1 Ahm Bier 2 Rthlr., Essig l Rthlr., l MalterGetreide zur Maische 1 Rthlr., 1 Malter Waizen, Mahl-steuer 48 Stüber, 1 Malter Roggen 30 Stüber, 1 MalierViehfutter 12 Stüber, 1 N Grütze 1 Stüber; das Fleischvom Schlachtvieh war mit Ein Procent des Geldwertesbesteuert, 1 Tonne Häringe mit 1 Rthlr., 1 Sack Salzmit 1 Rthlr. -10 Stüber; 1 Etr. Tabak mit 2 Rthlr., undaußeroem mußte man zum Tabackrauchen oder SchnupfenConzession nehmen, die vierteljährlich u Person 4 Stüberkostete. So wurden auch Thran, Tabakpfeifen, Spielkar-