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Geschichte und Beschreibung der Stadt und des Kreises Mülheim a. R. : zum Vortheil des Kölner Dombaues
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Adeligen zu Beiträgen anhalten wollte, da wurde ihmdies durch K. K. Mandate auf's schärfste untersagt, bis sichHerzog Wolfgang Wilhelm unter K. K. Genehmigung am25. Äugust 1637 mit der Ritterschaft dahin abfand, daßblos für 800 M. Fußvolk und 100 Reiter alljährlich dasNothwendige erhoben werden sollte. Doch schon im fol-genden Jahre forderte Wolfgang Wilhelm außerdem einemonatliche Steuer von 6600 Rthlr., und ließ das Land2060 M- zu Fuß und 400 Reiter rüsten, weshalb KaiserFerdinand III. am 12. Febr. 1640 eine Abmahnung er-ließ. Statt dem K. K. Befehle Folge zu leisten, erhöheteW. Wildelm seine Forderung; er ließ im Juni 1640 ohneBefragung der Stände eine viermonatliche Stener von100,090 Rthlr. durch Waffengewalt erheben. Doch dieRitterschaft rüstete sich zur Aufrechterhaltung der Verträgeund trieb die Neuburgischen Steuererheber hinweg, woraufW- Wilhelm die Güter der Widerspenstigen in Beschlaglegte und die ausrührischen Adeligen ihrer Aemter entsetzte.Diese jedoch wandten sich an den Kaiser, der dem Pfalz-grafen befahl, die erhobenen Gelder zurück zu erstatten,die Beamten wieder einzusetzen und sich in der Folge allereinseitigen Besteurung seiner bergischen Unterthanen zu ent-halten, Doch während der Wirren des 30jährigen Kriegsvermochte weder der Kaiser, seine Befehle auszuführen,noch aber der Landesherr, seine Ausgaben zu beschränken,und der Streit zwischen Fürst und Unterthanen währtefort, bis nach dem Westph, Frieden am 25. Sptbr. 1649ein Vergleich geschlossen wurde, worin W. Wilhelm ver-sprach, sürder weder Werbungen noch steuern ohne Be-willigung des Landtags aufzubürden, die Landstände aberfeierlich gelobten, die zum Landesbesten erforderlichen Sum-men unweigerlich jährlichs festzustellen. Herzog PhilippWilhelm bestätigte diesen Vergleich noch am 25. März1652 und versprach, sich bei Verweigerung oder Herab-setzung der angesprochenen Summen aller Rache undZwangsmaßregeln zu enthalten. Im I. 1663 wurde diejährliche Beitragssunune für immer anf 30,000 Rthlr.gestellt, und außerdem eine Getränksteuer bewilligt, worin

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