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cin höheres Staaiseinkommen erreicht werden. Die natür-lichste Weise war, jene Liebnisse oder Beden, die von Ge-meinden oder Genossenschaften freiwillig auf der FürstenBitte eine Reihe von Jahren entrichtet worden, als er-worbenes Recht für alle Zeit anzusprechen und festzuhalten.In Mülheim tritt schon in früherem Zeitabschnitte ei»merkwürdiges derartiges Beispiel hervor. Der Magistmhatte dem Herzog Adolf von Berg seit dem I. 1494 all-jährlich ei» Weihnachtgeschenk von 30 rh. Gulden gemachtDer Herzog, durch seine Kriegslust in Geldverlegenheitversetzt, rechnete 14 Jahre darauf dieS Geschenk als Jah-resrente auf den Werth einer angelegten Hauptjumme von600 Gulden, und ließ sich diese aus unangelegten Armen-geldern auszahlen, wogegen er den Magistrat verpflichtete,die Rente von 30 Gulden hiufort an'die Armenverwal-tung zu entrichten. Die Urkunde vom 1?. August 1418wird unten mitgetheilt. Die fruchtbarste Ausbildung er-hielt das Steuerwesen durch Kriegslasten und Brand-schatzungen fremder Heere, welche Summen auf die Ge-meinden und in denselben vertheilt wurden. Auch die zurKriegszeit geforderten Reichsabgaben, der Türkeuschatz, dieRömermonate, der zehnte Pfenning u. f. w. bereiteten eineregelmäßige Besteuerung bor. Bis in's 16. Jahrh, be-theuerten die Landesherren bei jedesmaliger Bede (eol-leeta precaria), daß dieselbe sich nie wiederholen werdeund dankten für die Gabe, „die nicht aus Schuldig-keit, sondern aus Gutherzigkeit gehandreich!worden in gemeinen Nöthen." Am28.Juni 1533bewilligten die Landstände dem Herzog Johann eine 12jäh-rige Getreidesteuer, so daß vom Malter Weizen 2 Albus,vom Malter Roggen 3 Schillinge ze. entrichtet wurden.Dies war die erste Abgabe, die eine Reihe von Jahrenhindurch währte. Doch nach Ablauf der 12 Jahre tratendie Beden wieder ein. Unter Neuburgifcher Herrschaft,besonders während des 30jährigen Krieges, mußte derLandtag sich alljährlich zur Bewilligung solcher Beden ver-sammeln. Als aber im I. 1625 der Landesherr mehrumlegte, wie der Landtag zugestanden hatte, und auch die