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Geschichte und Beschreibung der Stadt und des Kreises Mülheim a. R. : zum Vortheil des Kölner Dombaues
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Innere Geschichte von Mülheim während desMittelalters.

I^ie älteste noch vorhandene landesherrliche Urkunde,welche das Bnrgrecht von Mülheim bestätigt, ist der lat^Freiheitsbrief des Grafen Adolf vom Berg, zur deutsch alsolautend:

Wir Adolf, Graf vom Berge, thun auf ewige Zeitkund Allen, die vorliegende Urkunde lesen und vorlese»hören mögen, daß wir, in'Betracht der freundlich will-fahrigen Dienste, welche die Bürgerschaft der Stadtpiili) Mulleicheim Uns. und Unsern Vorfallen sehr oftgeleistet hat und fortwährend zu leisten im Stande ist,für Uns nnd Unsere Nachkommen in alle Zukunft diegenannte Stadt Mullenheim, sowie alle Unsre dortigeUnterthanen und sämmtliche Güter, die dieselben jetzo be-sitzen von jederlei Abgaben befreien und wollen,daß sie und ihre Güter, die also befreit sind, frei bleibenin alle Znkuuft; würden sie aber in der Folge Erwerbun-gen machen, an denen Uns Zins, Renten oder Frohnvenzuständig, so bleiben sie Uns oder Unsern Nachkommenverpflichtet, es damit nach Herkommen zn halten.

Uebrtgens gestatten Wir und lassen der Stadt MülheimUnsre besondre Gunst dahin angedeihen, daß weder Wirnoch en. r Unsver Beamten und Dienstleute der Bürger-schaft Pferde, Wagen oder Karren zu irgend einer Fahrtoder Unserm Gebrauche nehmen oder nehmen lassensoll, sei denn, daß wir Solches auf Unsere Bitte ver-willigt erhalten. Dies Alles aber mit dem Vorbehalt,daß die Bewohner Unsrer besagten Stadt Mullenbeimjährlich am Vorabende des heil. Udalrichtags einen Schüs-sen an das Gericht znnrBerenhofe (Klwenkuiilw) stellennnd dort persönlich vor Gericht erscheinen, sowie eo inUnserm Lande herkömmlich ist. Desgleichen ertheilen Wie, vas Vorrecht, daß Niemand einen Ucbeltbiu.r ocer T'e.-'' ' 4? -