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Gutftelning der Greven vom öerge im heutigen ^Kreite Mülheim und ihre Herrschaft über
den Deu?gau. der
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'as ganze llferland von Duisburg bis Königswinter trrwar größtentheils vorbebaltencs Krongnt der Frankenkönige Begeblieben, und als solches hatten es die Karlinger ange- 'j'.-ltreten. Zwischen den Trümmern »bischer oder röm. Nie- vorderlassungen erhoben sich zu Deuz, Mülheiin, Urbach, Herl, späMerheim, Bensberg, Gladbach, Paffrath, Fittard, WiS- Hadors, Mouheim u. ä. O. Königliche Höfe, zu welchen die zunicht geflüchteten Besiegten als leibeigene gekörten. Die sieWaldungen, nämlich der Buchenforst, der sich über das mitNbeinufer um Mülheiin und Flittard bis Odeuthal und Fci,Gladbach ausdehnte; der Königsforst und Frankenforst Güzwischen Sülz und Struuderbach, sowie der Mäusewald beider sich abwärts von Dünwald erstreckte, genwaren fränkische Bannforsten. Nie wurde diese Landschaft Be!an einen Herzog zu Lehen gegeben; sondern sie wurde wadurch die Königlichen Gewaltbvten anfänglich von Köln, Nadann von Aachen aus unmittelbar verwaltet. Zur Er-- scheleichterung dieser Verwaltung war das Land in Gaue gellund diese Gaue waren in Huntschaften oder Honschcuten zuabgetheilt. Jedem Gau stand ein Greve (Graf), der übeaus den tapfersten oder reichsten Gutsbeschern gewählt -wurde, als richterlicher Beamter und Aufseher über die denKöniglichen Güter uud Gerechtsame vor, der zur Kar- gürlingischen Zeit dem Greven der Erzpsalz Aachen, dem cheiVerwalter der Königlichen Hosbnrg untergeordnet war freiZwischen der Acher und der untern Wnpper, (oberhalb Diewar die Gränze von Altsachsen) lag der Deuzgan (tuil->. lrxo^ve, tuemclin, pa<^»s tniliiensis), der südlich und ^östlich vom Auelgau (svvlKvne, auülK.ui), westlichvom Kölngau und nördlich vom Keldachgau (keltlitZvutH