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^lto II (gest- 983) und Otto III. (gest. 1002) nicht nur
^ die röm. Kaiserwürde, die leider jene Wohlthat des Ver-
^ duner Vertrags beeinträchtigte, sondern anch den ersten
' Nang unter allen Staaten der Erde erlangte. Mit Hein-
t rich II-, dem Heiligen, erlosch im I-1024 das Sächsische
" Kaiserhaus und die Wahl fiel auf Konrad II. den Saal-
^ ftanken, in dessen Sohne Heinrich III. dem Schwarzen
' (l 039—1056) unser Vaterland den trefflichsten Regenten
i erhielt. Leider starb er zu frühe, im 39. Lebensjahre nnd
' ein noch sechsjähriges Kind wurde sein Nachfolger, wäh-
i rcnd dessen Minderjährigkeit der Einfluß fremder Gewalt
' und die Macht der Kronbeamten zu hoch stiegen, als daß es
^ selbst den großen Hohenstaufen hätte gelingen können, die
' kaiserliche Machtvollkommenheit, wie Heinrich der Schwarze
^ sie geübt, für die Dauer wiederherzustellen. In diese Zeit
l der gesunkenen Reichshoheit fällt auch der Ursprung der
' Grafschaft Berg, die aus dem Kreise Mülheim hervor-
> gegangen.
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