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7 (1915)
Seite
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166 Ursi.

Anfangs Februar 1486 wieder in Basel angelangt 1 ), mussteUrsi hierauf im Mai nach Bern, wo er Basel in einer Streit-sache mit dieser Stadt zu vertreten hatte 2 ). Aber die Reisenach Rom hatte einen Kostenaufwand von über 600 Gl. ver-ursacht 3 ), und diesen konnte Ursi unmöglich tragen. Wohlsaus diesem Grund wurde am 1. Sept. sein Dienstvertrag vomRate dahin abgeändert, dass er künftig stets nur auf Kostender Stadt reisen, dafür aber statt des bisherigen Jahrgehaltsvon 120 Gl. nur ein Wartgeld von 20 Gl. jährlich erhaltensollte 4 ). Auch dieses wurde im Juni 1487 auf 15 Gl. herab- iogesetzt und hörte mit 1490 gänzlich auf, so dass er fortanvom Rate nur noch als Professor einen Gehalt bezog 5 ).

Einen Ersatz für die verlorne Stelle als städtischer Rechts-anwalt bot ihm im Juli 1494 seine Ernennung durch das neueReichsoberhaupt, Maximilian, zum königlichen Rat 6 ). Doch in- isfolge dessen scheint er durch längere Abwesenheit seine aka-demische Lehrtätigkeit in Basel unterbrochen zu haben. Dennschon im Februar 1495 beschloss der Rat seine Entlassung aufnächste Pfingsten, wegen seiner Nachlässigkeit »in der Lectur« 7 ).Immerhin wurde durch seine Rückkehr nach Basel dieser Ent- 2»scheid noch aufgehalten, indem im April der Rat sich darüberberiet, ob man ihn »wider zu der Lection wolle lassen kommen« 8 ).In der Tat wurde er hierauf am 19. Mai, wo die juristischeFakultät alljährlich das Fest ihres Patrons St. Ivo feierte, wiederzum Dekan gewählt, welches Amt er schon 1480 und 1488 be- 25kleidet hatte 9 ). Nicht lange nachher jedoch scheint er dieGeduld des Rats auf eine neue Probe gestellt zu haben. Dennam 5. August 1496 wurde seine endgiltige Entlassung auf nächsteWeihnacht beschlossen und Sebastian Brant zu seinem Nach-folger ernannt 10 ). 30

Wohl um dieselbe Zeit, wo diese Entlassung erfolgte,kaufte Ursi aus der Hinterlassenschaft des am 20. Juli 1496hingerichteten Heinrich Rieher d. jungem 11 ) um 850 Gl. die Burg

1) S. B. Zeitschr. II 2G0, A. 1.

2) S. B. Urkb. IX No. 36.

3) S. Stadthaiishalt II 463 u. 468.

4) S. Erkanntnissb. I 62 v.

5) S. ebend. Bl. 74, u. vgl. Stadthaushalt II 477.

6) S. unten seine Chronik z. J. 1494.

7) S. Erkanntnissb. I 142 u. 143.

8) S. Oeffnungsb. VII 33 \

9) S. Matrikel d. Juristenfakultät z. J. 1480, 1488 u. 1495.

10) S. Erkanntnissb. I 153 v , und vgl. Stadthaushalt III 63.

11) Uebcr diesen s. B. Chron. VI 327.