Druckschrift 
Rheinpreußen und seine staatswirthschaftlichen Interessen in der heutigen europäischen Staaten-Krise : oder vergleichende Betrachtungen über den frühern und den gegenwärtigen Zustand der königlich preußischen Rheinlande, mit volkswirthschaftlichen Vorschlägen und statistischen Nachweisungen
Entstehung
Seite
71
Einzelbild herunterladen
 

stilles sorgfältig abgeschätzten Grundvermögens erreicht;das letztere haftet dem Vereine als Hypothek zurVersicherung des vorgestreckten Betrags.

Z. Der Schuldner des Vereins ist bei der vorgeschriebe-nen Entrichtung der Zinsen für immer ggen die Auf-kündigung des Vereins gesichert; kann zber zu jederZeit- das angelehnte Kapital zurückgeben, und sich da-durch von der Pflicht der Verzinsung beseien.

4. Die Darleiher der Kapitalien erhalten, imNamen desVereins ausgestellte Obligationen.

5. Werden dem Vereine Kapitalien gekündig, so mußer sie von' andern Kapitalisten zu erhalten ^chen.

6. Neben den gewöhnlichen Zinsen wird noch ine kleineAbgabe zur allmähligen Tilgung der Schul, und zurBestreitung der Verwaltungskosten (etwa < pCt.)entrichtet.

7. Die Zinsen werden von den zur Verwaltung beimm-ten Ausschusse des Vereins eingefordert und si> diegelehnten Kapitalien an die Kapitalisten entrichtet,,

8. Nur dann leihet der Verein, wenn das Erfordersteiner Anlage, und die Zweckmäßigkeit, fo wie. die Grö.derselben ausgemittelt"und nachgewiesen ist. — Wcdas erhaltene Kapital zu andern Dingen, als wozues geliehen wurde, notorisch verwendet, verliert dasRecht der Nichtaufkündigung, so daß der Verein aufjede Weise und zu jeder Zeit das Darlehn eintrei-ben kann.

9- Um diesem Punkte genügen ^zu können, vereidigt derVerein drei wohlhabende, anerkannt rechtliche Winzerin jedem Orte. Derjenige ihrer Mitbürger, welcher