Druckschrift 
Rheinpreußen und seine staatswirthschaftlichen Interessen in der heutigen europäischen Staaten-Krise : oder vergleichende Betrachtungen über den frühern und den gegenwärtigen Zustand der königlich preußischen Rheinlande, mit volkswirthschaftlichen Vorschlägen und statistischen Nachweisungen
Entstehung
Seite
32
Einzelbild herunterladen
 

buchs sind natürlich und vollkommen gemeinverständ-lich. Es ist daher die unschätzbare Aussicht vorhan-den, daß künstig vermöge der steigenden Volksbildungjeder Landmann die nothwendigsten und am meistenzur Anwendung kommenden Gesetze wissen oder leichtnachschlagen könne.

4. Das Fränkische Gesetzbuch kann von Unbemitteltenin allen Ständen angeschafft werden; es kostet nichtden Asien Theil desjenigen/ wofür man das PreußischeAllgemeine Landrecht ersteht. Die allgemeine Kundeder Gesetze wird folglich auch hierdurch ungemein be-fördert werden.

5. Hinsichtlich des . gerichtlichen Verfahrens tritt der nam-hafte volkswirthfchaftliche Vorzug zu Gunsten des kür-zern Fränkischen Gerichtsgangs hervor, daß ursprüng-lich werbendes Vermögen nicht so lange todtes, wiebei andern Gerichtsverfassungen wird. Denn obgleichdie unter die Aufsicht derselben gestellten Güter undMittel in Staatsanstalten verzinslich untergebrachtwerden, so ist doch nicht zu erwarten, daß der dadurcherreichte Vortheil so groß sei, als jener, zu welchemdie freie Verfügung des Eigners führen würde.

6. Da bei der Gerichtsverfassung der alten Provinzenmehr Beamten erforderlich sind als bei der Rheini-schen, so wird die Entstehung und Anhäufung unpro-duktiver Menschen durch die erstere mehr als durchdie letztere befördert. Die Processe sind in den altenProvinzen theurer und dennoch doppelt fo zahlreichals am Rhein (wie Letzteres eine Uebersicht in derPreußischen Staatszcitung vom Jahre 1822 unbestreit-bar