Drittes Kapitel. Die zweite Stammreihe nach der Teilung der Linien.
Denn im Lehenbriefe des Herzogs Heinrich d, I. für Ernst v. Honrod1557 werden Kurt und Ludolf I als frühere Besitzer genannt. Es findetsich aber, daß 1484 die Herzöge Wilhelm und Friedrich Gebr. zu Braun-schweig und Lüneburg bekennen, daß das Gut vor den v. Honrod die v. Kämpeninnegehabt, die es wieder an Bartold v. Honrod und seine Schwester Alheidtnnterpfändlich für 700 Rh. G. überlassen hätten. Nach einer in Brnmbyaufgefundenen Urkunde hätten dagegen die v. Honrod das Gut 1494 er-halten. In ihr solle es heißen, daß die Herzöge die treuen Dienste desBarthold v. Honrod angesehen und daß die Burg Veltheim baufällig seiund baufälliger werden möge und daß sie dem Barthold übergeben werde, nichtsdavon ausgeschieden in aller Maße Kurt v. Veltheim -f- (also der alisnatorvom Gute Veltheim wird 1494 urkundlich als verstorben bezeichnet!) zu-vor binnen und buten das Gericht zur Burg gehabt. Daraus will manschließen, daß der letzte Besitzer aus dem Geschlecht v. V. ein Kurt gewesen,der die Burg an die Herzöge verkauft oder vertauscht habe. Andererseitswerde angenommen, daß sie anfangs an die v. Kämpen gekommen, denensie Herzog Heinrich d. Ä. bald abgenommen und an Barthold v. Honrodgegeben habe, der 3407^/z Rh. G. vorgeschossen. Ist Kurt der Alienatorgewesen, so sei die Abtretung wohl beim Antritt seiner Wirtschaft bald nachseines Vaters Abgang erfolgt, weil er nicht imstande gewesen, das Gutwieder auszubauen. In einem Aktenstück von 1571 soll ein Heinrich aus-gesagt haben, er wisse nichts anderes zu berichten, daß sein Vetter Kurt,Bullenhals genannt, die Burg Veltheim innegehabt, und daß die v. Honroddiese Burg besessen und gebraucht hätten.
Vielleicht jedoch war Kurt, da Ludolf I nicht als Besitzer vonBurg Veltheim genannt wird, ein Sohn des auf Stammtafel II aufgeführtenLudolf, so daß Verwechselungen zwischen den zwei etwa gleichzeitig leben-den Vettern gleichen Namens nicht ausgeschlossen sind.
27.
Hilmar, S. des Ludolf I (Nr. 9) und der Hedwig v. Bünau, aufBartensleben und Alvensleben zc., Lehensherr von Brnmby, f 27. 6. 1504,daher werden 14. 12. 1504 seine Söhne mit einem freien Hof zu Alveus-lebeu, dem Zehnt zu Schwanefelde, 2 Hufen:c. zu Wefteriugersleben?c.belehnt.
1458 wird er mit seinen beiden Brüdern Ludolf und Heinrich vomBischof zu Halberstadt belehnt mit einem freien Hof zu Alvensleben vordem neuen Tore mit dem steinernen Turme, einem Garten, einem Wiesen-bleck und einer Teichstätte, vorher den v. Dammuz gehörig, mit dem Kirch-lehen zu Groß-Bartensleben und einem Hofe daselbst, dem Zehnten auf demFelde zu Klein-Bartensleben und einer Hnfe auf dem Felde daselbst, dem