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Anderer Th. (1716) Wie die Bau-Gründe und fruchtbaren Felder auf das nützlichste und ersprießlichste anzurichten ...
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Des Adelichen Land - und Feld - Lebens

cicpcnckren zetliche aber Heisset man Amtsassen / dere»! Ahnn anbetrifft/die cic^enöiren allein vomR^'icd undLxp ciition von denen Hauptleuten und Amtschössern haben ihre eigens/ura und Einlage/ machen einen vongeschihet/und diese sind etwas geringer als dieSchrifft- ihren cklkisten und verständigsten Cavalieren ;u ihremfassen/ die allein den Fürsten zum Herm haben. Was Ritter-Richter/der slieHändel unter ihnen richten unddie freye RitterschaAt in Kranckeis/Schwsben/»nd am j schlichten muß.

5 z ?. I I I.

Von den Freyheiten der Ackersleute und Bauren /

so sie bey den Alten gehabt haben.

Ehr viel ist an derErhaltung/ Beschulung unVertheidigung der Felder und Dörffer/ und ihrer Arbeiter und J-nnwohner gelegen/ son-derlich zu diesen unsern bösen und letzten Zeiten/ da zwi-schen den KriegsleutcnundBauern eine solche -äntipz.tkia und Feindschafft zu glüen scheinet/daß sie nicht an-ders als Hund und Hasen/ Woiff und Lamm/ KatzenzUnd Mäuse/ Habicht und Tauben/ gegeneinander ge-j sinnet sind/und die arme Leute von der muthwilligen unf undisciplinirten Soldatesca dermassen verfolget undtribulirt werden/daß es eine Sund ist/ daß man ihnendergleichen schädliche und unsinnige Frevel gestattet /die doch nur zu ihrem selbst eigenen Verderben gera-then ;denn wie hochnothwendig es sey/ daß man guteKundschafften / wegen Beschaffenheit des Feindes zuKriegszeiten/ wie auch gute Zufuhren von allerhandProviant/auchAnweisung der Gelegenheit des Landesund der Wege und Strassen habe/welches durch Land-leute und Bauern am besten geschehen kan / und wiewenig man sich gutes zu ihnen versehen kan/ wann manso tyrannisch uNd ungestümm mit ihnen verfahret / istleichtlich auf den Fingern auszurechnen/ da hingegen /wann man scharff über ihre Sicherheit halt/ sie wieder-um alles liebes und gutes zu erweisen angereihet / alsodaß/durch ihre Kundschafft/vielBöses verhindert/undviel Gutes kan geschafft werden/ dadurch offt ein gan-'j tzes Kriegsheer grosse Victorien/oder wo! auch schwereNiederlage erlangen und empfinden muß.Eben darumhaben ihnen die alte RömischeKayserundLonttitutio-sie» ss viel priviiezia ertheilet/ daß die Ackersleute sowol in ihren Wohnungen als auch im Feldbau / sollensicher seyn/allenthalben und an allen Orten; daß sichkeiner unterstehen soll/ ihre Person/ Ochsen / Viehe /und Feldgezeuge/was zu ihrem Anbau gehörig/gewalt-sam'cich anzugreissenoder wegzunehmen/ und wer dar-über ergriffen/ oder dessen überzeugt wird/ solle es vier-' tig wieder bezahlen/auch für einen I n lam-n und losenrvergessenen Menschen gehalten/und noch darzu inKäyserliche Straffe gefallen seyn. Kayferschreibt bey klsvio Vopilco folgende Wort anseinenGeneral-Lieutenant : Wilt du ein Oberster seyn / sohalte/ so lieb dir das Leben ist/ der Soldaten Hände imZaum; niemand soll einem andern Viehe abstehlen /oder Schafrauben/ oder Tauben wegnehmen ; nie-mand soll sich gelüsten lassen die Saat zu vertretten '/Oel/Saltzoder Holtz begehren/ sondern mit seinemProviant zu frieden seym von des FemdesBeuten/undnicht von den Thränen des Landvolcks/sich bereichern.

sicherbleiben tnöge. Esmeldetauch ^rrianu, in seinemBuch kcrum lnciicaru-li, daß die Indianer/ wann siemit einander Krieg geführt/ weder den Bauern nochAckersleuten das geringste Leyd zugefügt/ und wanndie wiedereinander kriegendeParthepen in den Felderneinander angegriffen / und todt geschlagen/ sey derLandmann sicher und ruhig/bey seinemAckerwerckoderWeinlesen/ uudErndte/und andewFeldarbeit geblie-ben. Dißhat auchkelissrius. des Kaysers /uliinisniFeld-Obrister gethan/ und den Vauren und Landvolcksolchen Schutz gehalten/ daß seine Soldaten auch kei,nen Apffel von den Bäumen abreisten dürsten. Nichtweniger hat sein Gegenpart i'oul-i». der Gothen Kö-nig/im Brauch gchabt/ den Ackersleuten kein einigesUnrecht oder Gewalt zuzufügen/ fondern befohlen/ siesollen unerschrocken zu Häuft bleiben/das Feld/ wiegewöhnlich/pflügen und bauen/ dem gemeinen Wesenihre Steuer bezahlen / den Eigenthümern aber dieFrüchre zustellen. Auch übertreffen uns hierin» dieTürcken/ wann sie mit ihren unzehlich«n grossen Ar-meen in ihren Landern und Provincien marchiren/ daßkeiner die im Feld hin und wieder zerstreuete und arbei-tende Bauersleute anfallen oder beleidigendarff/ woer nicht auf das strengest« will gestrafft werden / undhaben ihre eigene Befehlshaber/die daraufhalten müs-sen/damit die Leute/ /a wol gar die Knaben von zehenIahren/welcheBrod/Eyer/Frücht/Habem/Reiß/unddergleichen Victualien/ zu verkauffen ihnen entgegenbrmgen/ von niemanden nwgen beleidigt/ oder dasIhrige ohne Bezahlung abgenommen werden. Unddarffsich/ wo erwan Dörffer/ Hauser/ Garten undWeinberge am Wege liegen/ niemand unterstehen ab-zusteigen/einzulauffen/oder das geringste mit Gewaltzu rauben/will er solches nicht mir dem Leben bezahlen:wie dieses und noch mehr t'kilip. Omcrsrius in »ori«lubciiiviz T'om, I. cöp. s. erzehler. Sonst hat von derBauren ?rivilcZienund Freiheiten fleissig zusammengelesen krancilcusclcTsnäto 5^?urio R,is>s,und kc-naruz ckoppinu» der Frantzösische Jurist: Daß mannemlich den Bauren nichts auflegen/ außer was dasFeldbau anlanget-keinen Ackersmann wegen einigerSchulden gesanglich annehmen/noch sein Gezeug/waszum Feldbau gehörig ist/ pfänden oder wegnehmen sol-le ; auch sollen sie zum Kriegszügen ungezwungen blei-ben/wiewol es jetzt an vielen Orten abkommen / daßman auch das Landvolck/ oder doch eine gewisse Anzahldavon/ mustert/ bewehret/ daß sie in Kriegslaufften inihrer Rüstung erscheinen / und sich als Soldaten ge-

(?r«>z i^-,j»r,der fürtrefflichenPersianischen Monar-1 brauchen lassen müssen. Doch sind die Landsbrauchechi-Anfanger und Urheber/hat allzeit/wann er Krieg! unterschieden/ und wird nicht an einem Ort gehalten/geführt/ ausruffen lassen: Man soll der Bauren scho- wie an den andern ; und wäre zu wünschen / daß dienen/ und also überwinden/ daß jederman bey Hause Landsfürsten rechtschaffen über der BaurenFreyheiten

hielten/