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Anderer Th. (1716) Wie die Bau-Gründe und fruchtbaren Felder auf das nützlichste und ersprießlichste anzurichten ...
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Siebendes Buch/ Ackerbau.

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^ ! I ^

Von dem Land - Adel,

^Er meiste Adel in unsernTeutschmLanden woh-net gemeiniglich in ihren Schlössern/und Ade>i-chey Häusern/so bisweilen allein stehen/bißwei-ien «der in den Marckflecken undDörffern angehängt/oder doch nicht weil davon gebauet/zusehen find. ZnStraßdnrg werden zw«?r die Rittermaßise in derScadr wohnende/ auch zugleich aus dem Lande begü-terte Porsonen/zu gewissen Aemtern gezogen; in Jtaliaaber finden sich nicht allein von Ritterstand / sonderngar Marchescn und Grasen in den Städten/ derennicht allein das Bürger-Recht/ sondern auch dieKauff-handlmigen an ^hrem Adel nicht nachtheilig und fchäd-. lich find; welches aber in Teutschland synsten nicht ge-bräuchlich/weil die altenTe^tschen/äls ein MartialischeNation / gesehen/ daß der aus dem Land in Hitz und^.M/Regen/ ^Mdnnd Ungewitter Erzogene Adelviel dauerhaffnger und starcker/ sonderlich dessen täg-liche Übung allerhand Jagten/als die/ welchem denStädten in Wollust uüdFaulheic zu wohnen von Ju-gend angewohnt sind. Und sollen (wie 4hasv. ?nt.

lckws in?'rac^aru c>e suic paZoryin Lcrms

n - T .bezeuget) die Het-tzogcn zu Würtenberg nicht ger-ne gestatten/ daß der Adel in den Städten wohne/wei!sie die gemeine Last und Anlagen zu tragen sich gern ent-schütten/dasBurger-Rcchr nickt leichtlich annehmenlmd sich den Stadr-Nechten nicht untergeben wollen/dardurch bald Uneinigkeit und Feindschafft erwach-ser. Darum soll zu Straßburg noch Anno 1419. einRathsthlußseyn gemacht worden/ daß die Edelleute inder Stadt alle Murger werden/ auch keiner in die^ radr/ noch in den Bnrgbaum kommen solle/ dernicht das Bürger-Recht angenommen / und denE»d geschworen habe; Wie ihr eigenes Chronicon be-zeuget.

Was sonsten die in den Reichs-Städten hin undwieder wohnende pairiiuyz anlanget / haben sie zwarauch schöne Freyheiten/ weil sie aber zugleich Bur-ger mit find/ und bürgerliche Aemter und Verwaltun-gen bedienen/werden sie gleichwol/als der andereTeut-sche Land -pnd Reichs-Adel/ etwas geringer gehalten/ausser wann sie sich unter dein Adel zu wohnen begeben/ihreburgerliche Wohnung und Aemter aufgeben/ undmit dem ausden Land sich befreunden/ sonderlich wannsie mit trefflichen (^1 rgten zmd Tugenden sich be

hinein gelockt;sie würden/durch ihre Familien undAus-gaben/ die Städte und Burgerschafft bereichern undansehnlicher machen/ 8c coxum jsiker te irmulatio nr<nsmcnta els-t »rdibus, 8c cmolumcnto: Ich will auchdarbey setzen/ sie würden ihre Kinder/ die offt aus demLande/unter den Bauerbuben/ ungeschickt und grobgenüg erzogen worden / in der Stadt m morikus, inden Schuhlen/und in allerhand dem Adel wohlanstän-digen Übungen/können zu besserer Hosweise angewie-sen werden. So weiß ich doch picht/ .ob dieser Rathallen angenehm und anständig fallen möchte/dann ob-wol/ wie an andern Orten/ im Adel 'Winterszeit (daohne diß auf dem Land nichts zu wirthschaffcen ) derGesellschafft halber/ sich gern m die Stadt begiebt / sowär es doch im Sommer / wo grosse Feldbäu und ein

in den Städten (wo es ohne diß viel Widerwillen und^nlip^bien zwischen dem Adel und der Burgerschafftibgiebt) die Zeit wollen unnützlich zubringen/ und hin-gegen auf dem Lande ( worvon man allein das grösteZinkomen suchen und nehmen muß) seinen Beruff aufsie Seilen fetzen. Was aber die Kinder/ sonderlich dieSohne anlanget/hat ein vemünfftigerEdelmann schonAnlaß und Gelegenheit / entweder ihnen einen seinenund gelehrten pTclsHozum zuhalten/ oder sie in einerStadt/ wo ein oder sonst wolbestellte

Schul ist/.an ein gutes Ort in die Kost zu geben/odersie an eiZen Fürstlichen wol renomirten Hoff zu brin-gen/und dieselbe/so lang sie zu Hause sind / ^nicht unterdem unartigen Gesinde und Bauernkindern/in ihrengroben und unflätigen Sitten lassen erstarrten/ davonsie einen bösen ttabilum bekommen /Her ihnen hernachsehr mühesam uud hart abzugewöhnen : Die Beschaf-fenheit des gufdem Lande wohnenden Adels ist nichteinerley/etliche Haben nur eine geringe Wohnung /und wenigeUnterthanen in dem Dorff/darjnn sie woh-nen/und müssen sich/so gut sie können/damit behelffen/sich strecken nach derDecken/biegen undschmiegen/denWantej nach dem Wetter kehren / und die Ausgabennachdem Einkommen einrichten : Etliche aber habennicht allein eines/sondern viel mehr Dorffschafften undgantzeHenschafften/samt aller/u risZiÄionundObrig-keit; etliche haben auch gewisse k-L-iien/ als Mäute/

^ Jagten/Halsgerichte und Fischwasser. JnOester-

rühmt/fürnehmlich aber in Krieg / lobwürdig und be- reich giebt es auch zweyerleyPdel/als derGrafen/Her-

schreibt aus ren/ und Ritterstand/ die im Landhaus Volum 8c 5cs.

kandt machen : Her: I). iclckiuz schreibt aus

8tesibani cle dlobilit^te , 4. num. 22.

()^iamvls enim p^tritii in Urizibuz 8c Livitatibus ka-birent, 8c propterc-i Lives siotiüs, czusm Mobiles cii-ccndi lint, ok tamcn splLn^orcm. Kc cxcu-

äem orizine sums>lu»i, 8c dlodilcs ccntcntur.

Darum werden sie meistentheileG.schlechter/und nichtEdelleute und Ritterstands ins gemein und in svecisgenennet, d^icojzus .Vcmuiseus vermeynetzwar in In-ttit. ?olit.lik. 2 cap 5>>es wäre besser/wann der Adeldie Städte bewohnete / dann auf diese Weise würdendie Städte mit grössern und xrächtigernPallasten und ren Gütern erlaubt ist/ gantzlich enthalten. In SächWohnungen gezieret/wie sonderlich m Jtqliazuse- sen haben die Güter diesen Unterscheid / daß derenhen; die Llnzahl der Bürger würde vermehret / und Besitzer theils Schrjfft-und Cantzley-Sassen/dieal-würden/ zu des AdelsNochdurfft/ mehr Handwercker lein Don dem Fürsten und dessen Rath und Cantzley

ttone m haben / und deswegen Landleute genannt wer-den ; die contrikui/en nach der Eintag ihrer Gülten/was auf das Pfund Geld jährlich angeschlagen wird/und geben darzu die Landsteuer oder doppelte Gülte insLandhaus: Etliche aber / die nicht conlucw 8c äebitomocio zu.Landleuten angenommen / und mtroclucirtwerden/pb sie schon Landgüter besitzen/ werden sie dochnur für^obiiitilte gehalten/ und müssen die Steuerdoppelt ins Landhaus abrichten /müssen sich auch vomjagen/ Hetzen und baitzen/so sonst den Landleuten ausih

! ü. Theil.'

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