Deö Adelichen Land- und Feld-Lebens.
I^Litu?) colunt äilcreti sc ciivcrii.ut ?on», ut Cam-pus, ur placuit. Vico» locsnt, non in no-lirum morcm, connexi» cokzercntibu» «äiticilz,suam czuizczuc clomum H»seiocircun6at. Weil auchunsere Vorschren meistens den Jagten/der Viehzuchtund den Feldern obgelegen/ haben sie wenig Städte/und nur Feld-Wohnungen gehabt/biß hernach dieRö-mer ihre coiom-, und Vestungen am Rhein/ an derDonau/und andernFlüssen/aufgerichtet/denen sodanndie andern Fränckifchen Könige/ sonderlich Carl derGroße / nicht weniger die teutschen Kayser nachgefol-gt/ und wegen der Hunnen / und anderer räuberischenVölcker Anfall / mehr gelegenfame Ort/ Dörffer undFlecken mit Mauren eingefangen/darinnen die Unter-thanen vom kande eine Zuflucht und Schutzwehr hat-ten/fich und ihre Güter zu erretten;und damals sind dieBürgerund Bauren unterschieden wiewol der Dörf-fer Ursprung älter/und die Städte / Märckte und Fle-cken/erst aus diesen erbauet worden.
Ein Dorfs aber heisst eine Gemein-und Nachbar-schafft etlicher Häuser/ ohne Mauren/ darinnen Feld-bau -verständige Leute wohnen/und diese sind groß/mit-telmässgund klein/ theils den Lands-Fürstlichen / undtbeils andern AdelichenObrigkeitenunterworffen. DieInwohner der Dörffer sind etliche Freybauren/ etlicheLeibeigene/und etliche mittelmässzgerEigenschasst/nach-dem an einem und andern Ort/die Gewonheit und dasalte Herkommen es mit sich bringet. Ihre Güter undHäuser werden in gantze/halbe und Viertel-Höse/oderin Mayerbauren/Awirößler/ Hofstätter / und Klein,Häusler eingetheilet/deren etliche sechs und ^acht/etlichezwey und vier/etliche aber gar keine Pferde haben/undnur die Hand -Arbeit verrichten: Andere haben Freys,. eigene /andereLehen-U^erländ-undZinsgüter. EmcHübe wird an etlichen Orten so viel Feld genannt / als' emem Bauren zu ernähren genugsam ist / bey dreyßigStecker oder Bifänge/wie mans in Oesterreich Heisset:Und diese Baugründe werden/nach Befehl einer ver-nünfftigen und aufsichtigenObrigkeit/zu theilen oder zu> veralieniren verboten / damit Steuer und Dienst nichtungewlßgemacht und geschwächt/auch/dieZinse mit de-sto weniger Verwirrung entrichtet werden/ und wirdan theils O-chn/dcmLand-Adel nicht erlaubt/Bauren-Güter/ohneVorwissen uS EinwilligungLandes,Fürst-licher Obrigkeit/ an sich zu erkauffen / oder selbst zu besi-tzen/weil sie solche leichtlich alsRitter-Güter ausgeben/und dardurchZenüttung derAnlagen verursachen kön-nen ;wo es aber zugelassen wird/da heißt es / kcs t^n-5tt LUM onerc.und müssen sieSteuerundLands-Anla-gen geben/und/sswolalsdie Bauren/ ihre Robbathenverrichten lassen/wofern es nicht um gewisses Geld an-geschlagen/ oder gar aus gutem Willen / und keinemRecht/ nachgesehen wird.
In Oesterreich sind in den meisten Dorffern ange-setzte Richter/ und etliche Geschworne/von den ältisten/vernünsstigsten und vermöglichsten Unterthanen / diedem Riebter mir Rath und That zur Hand gehen. Anandern Orten werden diese Richter Schultheißen/Ecbu!tz?n und Vögte/und im Land ob der Ennß Amt-Leute genannt; die werden von der Obrigkeit/bisweilenauch von den Aeltesten und Geschwornen erwählt / diemüssen der Herrschaft Geschaffte bey den Unterthaneni nnd dieserN0thdmssten bey derHerrschasst anbringen/
die geringern Händel richten und schlichten/ bey allenArbeiten/Frohndiensten und Robbäthen ansagen/undZugegen seyn/ daß alles wohl und zu rechter Zeit gesche-he. Wo eSmehr Obrigkeiten meinem Dorff hat/ dasetzet meistentheils diejenige den Richter ein / welchedie Dorff-Obrigkeit hat/oder werden die Richter slterngtim verwechselt/oder wann die Dörffergroß sind/hat jede Obrigkeit einen besondern Richter.
Diese Richter nun müssen vorhero ihren Vorge-setzten angeloben/ treu und Seissig zu seyn: Die Feuer-statte jahrlich zu besichtigen/agen Muthwillen zu straf-fen/aufZucht und Erbarkeit achtju haben/ dieDorff-Gerechtigkeit und das Feld-Bau bey gutem Stande zuerhalten/und dieUnterrhanen darzu anzutreiben/denenWaysen Vormünder zu bestellen; dißAmt währet beyetlichenaufLebenölang/bey etlichen abernur auf ge-wisje Zeit; werden auch gewisse Dorffs-Ordnungenvorgestellt/ von ihren Zusammenkunfften/ Feld,undWiesengrantzen/wie Friede undRuhe unter derNach-barschafft zu erhalten/und die Widerspenstigen dieserSatzungen zu bezäumen undabzustraffen/w!« die Ge<mein-Wäider/ Ä iesm / Teiche/ Weide»! und Vieh-Triffren -u verseben und zu geniessen.
So iuüisen auch ferner die Richter und Amt-Leuteacht haben aufdie gemeinen Brunnen oder Schwem-men/ Wasserleitungen/ Wege und Stege / sonderlichdie Landstrassen; item/ ob die Nachtwachten fieissig ge-halten/ und die Stunden zu rechter Zeit ausgeruffenwerden; ob jemand wider dieFeuer-Ordnunggebauet/oder sonst gehandelt; sie müssen drob seyn / daß Vor-rath zum Einreisten und Löschen geschafft werde / auchdaß die Becker- undWirthshauserwohl bestellt seyen/damit das Brod sein rechtes Gewicht und Güte / unddasGeträncke seine juste Maß ohne Verfälschung ha-be ; daß die Müller gebührliches Malter liefern; daßniemand Landstreicher/Bettler und verdächtigrPerso-nen/ohne Vorwissen/sonderlich in Sterbens-Läuffte»/beherberge/auch/ wann es von der Obrigkeit besohlenwird/ niemand paffren lasse. Sie sollen Fleiß anwen-den/die odm und wüsten Häuser oderBrandstätte wie-der auszubringen sder zu verstiffren; unter währenderPredigt und Gottesdienst wederWein nochBrod ver-kauffen lassen; alle Feld-Schäden/so durch Viehe oderböse Leute gescheben/schatzen und abstraffen; das Dorffreinlich halren/allen Mist / Wust und Unflat zu rechterZeit wegbringen lassen; auch nicht gestatten/daß dieUnterthanen um halb bauen/ oder die Körner aus demFeld noch im Stroh stehende verkauften / und derglei-> chen Sachen und Händel mehr/die nicht an einem Ortwie an dem andern sind / da denn die alten guten Ge-wohnheiten billich zu erhalten. Es hat kcniitus ci,o-pinus, ein FrantzösischerRechts-Gelehrter/6- kulüco-rum ?rivii-:^ii8 einen sonderbaren iraÜZt geschrieben.Von der Dorffschafft hat v.i krikopb. kabiu^GugelAnno 1571. ein ausführliches Bedencken gestellet;darinnen er berichtet/ wie es mit dem Vieh-Halten / inder Gemein mit dem Gehültze/ Wunn/ Wasser / undWeyde/mit dem Obst und Epchelklauben/nnt Unter-haltung der Gassen/ Schrancken/Wege und Stege/mit den Hirten/hüten/treiben / und Blumewbesuch/solle gehalten werden. Wir wollen aber fortfahren/und die Gründe lmd Felder/samt deren gedeplichenWartung /ferner besehen.
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