Druckschrift 
Satzungen des Ärztevereins-Verbandes des Regierungsbezirks Düsseldorf
Entstehung
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8. Antrag Rumpe-.Stülp: »Aerzte, welche sich öffentlich als Homöopathen, Kneipp-Natur-Aerzteoder dergleichen bezeichnen oder Beziehungen zu Vereinen dieser Art unterhalten oderihre homöopathischen oder anderen Heilmethoden durch Selbstabgabe von Arzneienbekunden, dürfen fortan nicht in die Aerztevereine aufgenommen werden«.g. 4 Uhr: Gemeinsames Mittagessen.

Der Vorstand.

Anmerkung: Die Schriftführer der Vereine werden gebeten, die anliegenden Legitimationen für die Abgeordnetenausgefüllt vor dem Beginn der Verhandlungen dem Schriftführer des Verbandes einzureichen, sowie diese Einladung allenVereinsmitgliedern zuzustellen (§ 12 d. S.).

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nach § 16 d. S. auch Vereinsmilglieder, welche nicht Abgeordnete sindan der Berathung der Tagesordnung, jedoch ohne Stimmrecht, Theil nehmen können.

Auf dem II. Abgeordnetentag am 13. 5. 1902 sind folgende Beschlüsse gefasst worden und werden gemäss § 17 d. S.zur Kenntniss gebracht:

a) In Ausführung des Beschlusses des vorjährigen Aerztetages soll jeder Verein eine Kurpfuscherei-Commission ein-setzen, die das gesammte Material dem Verbände zur Verfügung zu halten und jedenfalls jährlich einmal darüberBericht zu erstatten hat.

b) Das Annonciren ist bei Niederlassungen 4 Wochen lang, bei Antritt und Rückkehr von Reisen, Wohnungswechseloder nach längerer Erkrankung je 3 mal erlaubt. Ein Unterschied zwischen practischen Aerzten und Specialärzten

j. V^rird nicht anerkannt. Anzeigen in auswärtigen Blättern unterliegen denselben Bestimmungen.

r Beschluss a ist endgültig. In Bezug auf Beschluss b ist eine zweite Lesung beschlossen.