Anleitung zu Experimenten, ein Maaß von Vorkenntnissen und wissenschaftlichemErnste voraussetzt, ohne welches er weder mit Nutzen noch mit der schuldigen Ehr-erbietung vor den Geheimnissen der Natur, behandelt werden kann. Das Ziel derersten Klasse hat der §. 4. B. v. der hohen Instruktion festgestellt.§. 17.Auf den Unterricht im Zeichnen legt die Realschule großen Werth, und läßtihn nach der, von dem Königlichen Ministerio der Geistlichen=Unterrichts=Angelegen-heiten unterm 14ten März 1831 festgestellten Lehrplane durch alle Klassen ertheilen.§. 18.Die musikalische Ausbildung des Schülers kann die Realschule nicht überneh-men; sie beschränkt sich auf den Unterricht im Notensystem, Treffübungenund Geſang§. 19.Durch Combiniren der Klassen im calligraphischen so wie im Gesang=Unterrichtewird es möglich werden, den Schülern der ersten Klasse in etwa zwei wöchentlichenStunden einen Vortrag über Industrie und Handel zu halten.§. 20.Lehrverfaſſung.Die Realschule befolgt das Klassensystem. Es können sonach keine Versetzun-gen der Schüler nach einzelnen Fächern statt finden, und wird eben so wenig vondem Besuche irgend eines Lehrgegenstandes dispensirt.§. 21.Lehrstunden.Die Zahl der Lehrstunden ist in den drei untern Klassen auf 32, und in dendrei obern auf 34 wöchentlich festgesetzt worden. Sie werden imSommersemester von 711 undNachmittags von 3 —5 imWintersemester von 8 —12 undNachmittags von 2 —gehalten.
Druckschrift
Bekanntmachung über den gegenwärtigen Zustand des öffentlichen Unterrichts in unserer Stadt : Düsseldorf den 1. August 1837
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