ganzen und gebrochenen Größen in unbenannten und benannten Zahlen, wobei sieauf ein richtiges und schnelles Kopfrechnen der Aufgaben großen Fleiß verwendet.Diese Art des Unterrichts und Uebungen setzt sie in abnehmender Stundenzahldurch alle Klassen fort, so daß der Schüler die arithmetischen Sätze, unter welchedie Rechenaufgaben, die im Handel mit Waaren und Geld, und demnächst in Be-rechnung physikalischer Kräfte vorkommen, richtig auffassen, selbst angeben und fertigbenutzen lernt.Der Unterricht in der reinen Mathesis fängt in Algebra und kontinuirlichenGrößen erst in der vierten Klasse an, und wird demnächst nach Anleitung der Vor-schrift in §. 4. B. d. der vorerwähnten hohen Instruktion durch alle Klassen fort-gesetzt.Zur Erweckung richtiger Anschauung und Combinationen hat der Schüler inder sechsten und fünften Klasse unter dem Namen Formenlehre Anweisung er-halten.§. 13.Den Unterricht in den Naturwissenschaften faßt die Realschule unter dreiGesichtspunkte, nämlich Naturbeschreibung (Naturgeschichte) Physik und Chemie.§. 14.Der Unterricht in der Naturbeschreibung fängt in der sechsten Klasse an,und hat das in §. 4. B. e. der mehrgedachten hohen Instruktion festgesetzte Zielzu erreichen.§. 15.Der Unterricht in der Physik ist der obersten Stufe vorbehalten, da einegründliche mathematische Vorbildung unerläßlich ist. Es wird aber auf diese Disci-plin sowohl theoretisch als mittelst Experimente so viel Zeit und Fleiß verwendetwerden, daß sowohl der mechanische als dynamische Theil die, in §. 4. B. s. ange-gebene Würdigung findet.§. 16.Der Unterricht in der Chemie wird gleichfalls den beiden obern Klassen vor-behalten, da sowohl der theoretische Theil dieser Wissenschaft, als auch jede praktische
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Bekanntmachung über den gegenwärtigen Zustand des öffentlichen Unterrichts in unserer Stadt : Düsseldorf den 1. August 1837
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