140 Von unnatürlichen
nichts zu erzwingen wäre / und das Rind biß inden vierdten oder funfftenTag sö i»» derGe-bure stecken solte / würde esgantzgewiß sterbenmüssen/ und wann man dieses auß allen Umbstan-den Isiie abnekmen/müste man ohne weittrZeit ver-lieren / das K»nd mit dem spitzigen Hacken / an dasHmderthell desKopsts eingesetzt/hervorziehen.
Weilen man aber mit keiner Handzu desKindeSHinder-Hauptko>nmenkan/als welches insgemeinunter dem olle xubn.wo dieSchlossen ohne dem vielenger sind/anstehet/muß man das Ropffgen su-chen so viel nöthig ist/zuröcksudrücken/dasnutmanKurGeiecn/mie der^and beykom-men konne/als wo der Platz etwas weiter ist.
Wann aber die Gewährende bereits lang ihrZlVasser nicht gelassen/ oderwegendes zusam-mengedruckten Blasen,Halß nicht hatte lassen kön-nen/ muß man ihr vor allen Dingen durch einenCatheter das Wasser ablassen.
Alsdann kan der Oxer^or seine rechte flacheHand/in den Eingang ver Gebahr-Mutter/ gegender Seiten des Kmdes Köpffgen einleiten/ und mitder lincken/ den kurtzen lpitzigen Hacken hineinfüh-ren / die Spitze gegen der rechten Hand gewendet/welche er alsdann nach der Seiten des KöpffgenSkehret/und mitten in dm! 05 parierte einschlägt/undfest einhackelt.
Dann / ziehet derOxcratordie rechte Handzu-rück/fassetden Hacken damitan / die lmcke Handa-berschiebeterauffdieandere Seiten desKöpffgens/umbes entgegenzuhalten / und bey demZiehen gerade zuleiten / blßes mit dem Ha-cken / vermittelst der rechten Hand hervorgezogenworden.
Auch