Ivo Ordentliche Zeit
ten unter sich treiben/allgemach sage ich/damitf!e sich nichtzu frühabmatte /und wann esnun erst Ernst werden will / nicht mehr arbeitt»könne.
Alsdann aber auch so bald zur Hebammen schi-cken/und stch selbige erkundigen lassen / wie es stehet/ob sich die Mutter beginnet allgemach auffzuthun /und es Ernst werden will.
Hier muß so wohl die Gebährerin ihreSchamhafstigkeit bey Seiten seyen / alsauch die Hebamme ihr Amt verrichten/ undmi! wohl-geschmierten Fingern /-»-Kren wie esstehet.
Gehet alles wohl und glücklich / hat es zwar die»fer Ceremonien/wovor sich ohne dem die Gebühren-de furchten / so nöthig nicht/alleinweile»!mananfangs nicht wisienkan/wie es ablauMnmag/lfi es weit sicherer / daß die Hebammedurch ihre Hand / sich der Gewißheit versi-chere/ dann wann es hernach übel gehet/ kanmcmsich die Schuld nicht beylegen.
Es ist auch nicht zu sörchten daß bey solchemStand/ die Hebamme mit ihrer Hand möge scha-den zufügen; Dann so bald sich die Geburt be-ginnet herbeyz» nahen/werden dieGeburesGlieder der Gebührenden/ durch die herzu-filesiendeLeuchtig keiten so wohl/als durchdesKindes tringen auffdie Geburt//ö weit/daß man ohne tNühe mit einer Hand tanhinein langen/ und alles thun/was nöthig ist^mitwenden des Kindes / oder mit beybringn eines o-deranders unnatürlicher Weiß hervorkommendenGlieds/ ?c.
Und jetzt besagtes der Hebammen/»»<ttren
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