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3 (1878) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg vom Jahre 1400 - 1479
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1478.

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zu Sanagansa, der edle Herr Peter von Hewen, Freiherr, und der feste Jörg Schetzerentscheiden in dessen Auftrag zwischen den Grafen Conradt von Fürstenberg und denedlen, strengen und festen Herren, Gebrüdern Conrat und Burkhart von SchellenbergStreitigkeiten wegen einiger Eigenleute zu Hüfingen. Graf Conrat soll denen vonSchellenberg zwei Kinder einer genannten hörigen Frau folgen lassen, diese selbst aberund die anderen Kinder behalten, jedoch nicht von Hüfingen abrufen, sondern dortsitzen lassen. Sein Gebot an seine Armenleute, nicht nach Hüfingen zu gehen undzu wandeln, soll er zurücknehmen, sonst aber in seinen Rechtenvon wegen der land-säzzen vnd der pastharten" ungeschmälert bleiben.

Geben zu Insprugk am mittichen nach sant Laurenczentag 1478.

Die Siegel (grün in brauner Schüssel): 1. Grafen Jörgs vonWerdenberg-Sargans (im rundenSiegelfelde ohne Rand nur Schild mit der werdenbergischen Fahne); 2. Peters von Hewen (rundes Siegel-feld ohne Rand, darin der getheilte Schild, oben 1 Stern, unten leer, darauf Helm mit wehenden Decken und 2Jagdhörnern; die Umschrift, von der nur: 14.. zu lesen, auf einem fliegenden Bande); 3. Jörg Schetzers (imSchilde über 3 Querbalken ein aufsteigendes vierfüßiges Thier; auf dem Helm gekrönter Pferdsrumpf (?); von

der durch Schild und Kleinod unterbrochenen Umschrift: f. tcrg..... tr.)

Perg. Or. (in duplo). Donaueschingen.

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1478, Okt. 14.

Donaueschingen.

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657, Conrat Stäheli, Altburgermeister, Hans Egenshamer, der Zeit Burgermeister,

Hans Hermann, Schultheiss, und Hans Mutz, oberster Zunftmeister von Vilingen, ent-scheiden als Gesandte der Stadt auf einem gütlichen Tage zu Thunoweschingen dieIrrungen zwischen dem wolgeborenen Herrn Grafen Conraten zu Fürstemberg etc. einer-seits und den edeln, strengen und festen Herren Conraten von Schellemberg, Ritter,Junker Burekarten von Schellemberg, Gebrüdern, und den von Hüfingen anderseits:Hans Glungk zu Bela, der in der genannten von Schellemberg Gerichten sitzt, solldem Grafen 6a Heller büßen, weil er sich erboten eine Sache an dessen Landgerichtvorzubringen und dieß alsdann unterlassen; die Hüfinger, welche Fruchtmaße (Viertel,halbe Viertel, Ymmy und halbe Ymmy) nöthig haben, sollen diese wie' bisher zuFürstembergvähten : ) vnd das zaichen Fürstemberg daran slahen lassen", wobei siewegen der Taxe so billig gehalten werden sollen wie die fürstenbergischen Leute zuGisingen und anderwärts, und sollen diese gevähten Maße niemanden ausleihen.Geben (in duplo) vff mittwoch vor sant Gallen tag 1478.

Von den angehängten Siegeln der vier Schiedsleute ist nur eines (unkenntlich) erhalten.

Perg. Or. Donaueschingen.

1) Fachten, abeichen, visiren; s. Schmeller-Fromann, I, 685, 687.III. 58

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