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3 (1878) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg vom Jahre 1400 - 1479
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1466.

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Martinstag anfallend, von seiner Steuer zu Emingen vor Wald, genannt die „flaisch-stiir", auf ihre Lebtage zu rechtem Leibgeding gibt. Wird mit der Bezahlung letztererSumme gesäumt, so soll Anna Gyrerin volle Macht haben, des Grafen oder seinerErben „amptman in Bare, ouch den vogt zu Emingen darumb zu ermannen, sieh zestellen, ze leisten gon Rotwil in eins offnen würts hus".

Geben an mitwoch sant Lucas (sie) ') des hl. ewengelistenn tag 1466 2 ).

Das Original hat das Siegel des Ausstellers.Gleichzeitige Pap. Copie. Donaueschingen.

1) Da Lukas, 18. Okt., 1466 auf einen Sanistag fiel, scheint der Copist nach mitwoch — vor odernach ausgelassen zu haben.

2) Am nämlichen Tage verspricht derselbe dem Herman Girer bei ihm und seinen Nachkommen voll-ständige lebenslängliche Verpflegung an Essen, Trinken, Geld, Kleidern und anderer Nothdurft. Findet Girerdaran Mangel oder will er sonst aus Gründen nicht beim Grafen bleiben, so erhält er lebenslänglich 40 Malterbeider Kom jährlich von der Gilt zu Wilerspach, die der Graf jetzt von ihm inne hat. Gegeben wie oben.Gleichzeitige Pap. Cop. Donaueschingen.

1466, Nov. 14.

525. Graf Hainrich zu Fürstemberg, Landgraf im Bare und Herr zu Husen im Kintz-

gental gibt seine Zustimmung zu dem Verkauf von 21 Maltern Vesen aus dem großenKornzehnten zu Schweningen sainmt den Zehenthühnern und der „schmalsat" daselbstjährlichen Zinses, den sein Oaplan Johans Gyrer, derzeit (sie) Kirchherr zu Verenbach,und Agnes Gyrerin, dessen Mutter, beide seliger Gedächtniss, dem ehrsamen HansMayemberg, Burger zu Vilingen, unter Vorbehalt des Wiederkaufs um 262 Gulden rhein.verkauft haben; doch soll der Käufer ihm (dem Grafen) des Wiederkaufs um die an-gegebene Summe und erlaufenen Zins jederzeit gehorsam sein.Geben an frytag nach Martins tag 1466.

Das Siegel des Ausstellers.Perg. Or. Stuttgart.

1466, Dez. 16.

526. 1466, ziußtag vor Thomae leben noch Heinrich, Conrad, Egen comites de Fürstenberg. Denen

wird vom hoffgericht zu Rotweil befohlen, ein sententiam helfen zu exequiren.

Auszug aus Oswald Gabelkovers opus manuscript. de illustr. Germaniae familiis in Döpsers Copial-buch, I, p. 222. Donaueschingen.

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