1466.
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zu Wartenberg, dass Ürenboll, welcher selbst erschienen ist, innerhalb 6 Wochenund 3 Tage „sin clag fürbringen soll, des zu recht gnug sige", oder aber „in demzit erschainen, was inn daran gehindert hab, vnd er tüg sollichs oder nit, so soll furobeschehen, daz recht ist." Urenbol hat nämlich die genannten Grafen um Ersatz desvon ihm erlittenen Schadens und der Schätzung verklagt, welche seine damaligeDienstherrschaft zu Rieteschingen für seine Befreiung geben musste, als ihn vor un-gefähr 12 Jahren die Knechte der Grafen gefangen, einen halben Tag an einen Baumgebunden und in deren Schloss Wartenberg geführt hatten, ohne ihn vor Gericht zustellen; er konnte jedoch die Thäter nicht angeben und behauptete, als die genanntenAnwälte seine Angabe, da sie ihnen unbekannt sei, und er solange nicht Klage gestellt,überhaupt in Zweifel zogen, er habe dieß bereits „am ersten" mündlich und schrift-lich gethan, wie auch Herrn und Freunde in dieser Sache für ihn geschrieben hätten,jedoch die Sache erst jetzt „durch schriben ains lantuogtz im Thurgöw" vor Gerichtbringen können. Von Seiten der Anwälte aber wurde gefordert, dass er die schul-digen Amtleute oder Knechte und die von Rieteschingen nenne, welche ihn befreithaben, damit man doch erfahre, „waher ald wie die ding herhandelt sigen;" wasaber Grafen Conrat betreffe, so berühre ihn die Sache gar nicht, da er nie am War-tenberg Antheil gehabt habe.
Geben vff sambstag nächst nach sant Gregorien tag 1466 *).
Das Siegel der Stadt Stein (schöngearbeitet; der hl. Georg zu Pferd nach r. sprengend, mit dem Speer
den Drachen erstechend; pgillom. ßaiii ........)
Perg. Or. Donaueschingen. B.
1) 1466, April 29. (Stein a. Eh.) weisen Bürgermeister und Bath zu Stain in Sachen des Claus Üren-boll von Pfin gegen die Grafen Heinrich und Conrat, Vettern von Fürstenberg, die durch ihre Anwälte, dieehrsamen und weisen Hanns Küch, des Grafen Conrat Schreiber, und Barthlome, Vogt zu Wartenberg, ver-treten sind, Schadensersatzforderung betreifend, den Kläger Ürenboll, welcher die auferlegten Beweise seinerKlagebehauptungen nicht erbracht hat, mit seiner unbegründeten Forderung ab. Geben zinstag vor dem May-tag 1466. Das Siegel der Stadt Stein (wie oben). Perg. Or. Donaueschingen.
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1466, April 28. Wolf ach.
515. Heinrich Graf zu Furstemberg etc. schlichtet einen Streit zwischen Andres Abt
zu Alperspach und dem Convent daselbst einerseits und den Brüdern Hans und JacobRem in der Ortnow „vern im Tierspergertal gesessen" über des Klosters eigenen Hofzu Obernschopfhein.
Geben zu Wolfach an mentag nach Georgy martiris 1466.
Diplomatarium Alpirspacense (16. Jahrhundert), fol. 448. Stuttgart.
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