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3 (1878) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg vom Jahre 1400 - 1479
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1442.

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Vater sei. an ihn gefallene Stücke zu Lehen empfangen zu haben: ein Viertheil am Zehnten zu Owelfingenund drei Höfe zu Gisingen. Geben an mendag vor sant Veltis 1487. Das Siegel des Ausstellers. Perg. Or.Donaueschingen.

3) 1488, Mai 5. (mendag nach dem sontag Cantate) belehnt Hainrich Graf zu Furstenberg etc. denfesten Hansen Swenden von Zürichals wissenthafften trager vnd in vortragers wiß" der Frau Clara Mar-schälckin, seiner Schwieger, und Barbein, seiner ehelichen Hausfrau, der benannten Frau Clara ehelichenTochter, mit dem Halbtheil eines Hofs zu Gisingen im Bann, genannt des Valcken Gut, eines andern Gutesdaselbst und eines Hofes zu Aitlingen, genannt der Marschalcken Gut, wie diese Güter die benannte FrauClara bisher ingehabt. Das Siegel des Ausstellers. Perg. Or. Donaueschingen.

4) 1491, Dez. 13. (am zinstag st. Lutzyen tag) belehnt Graf Heinrich zu Furstenberg etc. den festenClausen Margkschalgk, genannt Süppolt von Gisingen, für sieh und als Lehensträger seiner Geschwister mitden oben benannten Gütern. Perg. Or. mit dem Siegel des Ausstellers. Donaueschingen. Am selben Tacestellt Clausz Marschalck, Syppolt Marschalcks sei. Sohn, darüber unter seinem Siegel einen Revers aus. Perg.Or. a. a. 0.

5) 1493, Nov. 11 (st. Martins tag) belehnt Graf Hainrich zu Furstenberg Hansen Swenden von Zürichals Träger seiner Hausfrau Barbelen mit den benannten Gütern, wie sie bisher seine Schwieger, dar Margk-schelkin sei. ingehabt. Perg. Or. mit dem Siegel des Ausstellers. Donaueschingen.

6) 1501, Aug. 28. (an st. Pelageen tag) bekennt Hans Swennd, Bürger zu Zürich,als ain tragervnd in vortragers wise" für seine Hausfrau Barblen von dem wolgebornen Herrn, Herrn Wolfgangen, Grafenzu Furstennberg etc. zu rechtem Lehen empfangen zu haben einen Hof zu Aitlingen, einen Hof zu Gisingen,ein Gut zu Gisingen, der Margkschalcken Zehnten zu Aitlingen über einen Hof daselbst und ein Gut zu Gisin-gen, dritthalb Malter Gelts von einem Hof zu Tonoweschingen, item die hingen) zu Gisingen vorm Oberthorgelegen. Das Siegel des festen Swedems (?) Swenndy zu Zürich, Vetters des Ausstellers. Perg. Or. Donau-eschingen.

a) Wahrscheinlich = Jauchert. S. Brinckmeyer, Glossariuni: bingaua.

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7) 1503, Sept. 5. versprechen Hanns Schwendi und seine eheliche Hausfrau Barbara zu Zürich, dasssie etliche Güter, die sie von dem wolgebornen Herrn, Herrn Wolfganng, Grafen zu Furstemberg etc. zuLehen tragen und mit dessen Erlaubniss um 20 Gulden Hauptgut und davon jährlich 1 Gulden Zins demerbem Matheus Nesen zu Nidingen auf Widerkauf verkauft haben, in fünf Jahren wieder einlösen werden.Geben vff zinßtag vor Natiuitatis Marie 1503. Die Siegel des Ausstellers (unkenntlich) und (auf Bitte seinerFrau) des edlen und festen Heinrichs von Buch. Perg. Or. Donaueschingen.

8) 1503, Nov. 10. (an st. Martins des hl. bisehoffs aubent) versprechen dieselben, Hanns Swennd vonZürich und Barbara Furstemb erger ineegemächt" dass sie ihren Theil, nämlich sechs Stück an derpundten"zu Gisingen vorm obem Thor, das rechtes Lehen ist von dem wolgebornen Herrn, Herrn Wolfganng Grafenzu Furstemberg und das sie nebst andern eigenen Gütern an die der hl. Maria, St. Jörgen, St. Kathrynen,St. Barbaren, St. Cristoff und St. Anthonyen geweihte Kapelle zu Furstemberg gegen 30 Gulden Hauptgutverpfändet haben, in sechs Jahren wieder einlösen werden. Die Siegel des Ausstellers und (auf Bitte seinerFrau) des edeln, festen Hainrichen von Buch zu Gisingen, ihres Vogtes. Perg. Or. Donaueschingen.

9) 1504, April 26. (fritag nach st. Marx tag) versprechen dieselben, Hanns Schwendt von Zürich undBarbara von Furstenberg,elich gemechter", dass sie ihren Theil des Hofes zu Gisingen, der rechtes Manns-lehen ist von dem wolgeborenen Herrn Wolfgang Grafen zu Fürstennberg und den sie mit dessen Erlaubnissum 20 Gulden Hauptgut und 1 Gulden jährlichen Zins davon an Hainrich Steffan zu Gisingen, der diesenHof baut, auf Wiederkauf verpfändet haben, in fünf Jahren wieder einlösen werden. Die Siegel des Aus-

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