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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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NACHTRÄGE.

die 40 M. S., die sie ihm versetzt haben, zu richten. Bleibt über diese 40 M. S.vom Zolle und von diesen Gütern etwas übrig, so können sie, die Aussteller, jedochkeines ohne das andere, damit thun, was sie wollen. Stirbt der Graf, so ist seineWitwe an dieses Gelöbnis nicht weiter gebunden, so dass ihr und ihren rechtenErben dasselbe an ihren Rechten, die sie vormals an gen. Zolle und an gen. Güternhatte, unschädlich sein soll. Greift der Graf die vorgen. Nutzen an, so dass dieZinse nicht rechtzeitig auf ihr Ziel gegeben werden, so darf seine Ehewirtin dieselbenum den fälligen Zins und den entstandenen Schaden angreifen, „vnd süllent die vor-genanten guter vnd nütze dem gehorsam sin abe zu niessende in t der jars frist, wasü daz vorgenant gute gewinnet oder gewinnen mag".Gegeben an st. Marien Magdalenen abent 1354.

Die Siegel des Ausstellers (wie II, 267), seiner Ehewirtin (Bruchstück, wie II, 267) und die be-schädigten der Zeugen: des Herzogs Herman von Tecke und Berhtolts von Schneyt, Schultheissen zuGengenbach; die der Zeugen Bentz Stockeli, Ritters, und Johansen von Tettingen, Edelknechts, fehlen.

Perg. Or. Donaueschingen a ).

a^ Anstatt V, 525.

1356, März 28.

292. Cünrat von Tanhain, ßerht. sei. von Tanhain Sohn, versetzt seiner ehelichen

Wirtin Annen, C&nrats Löselin sei. Tochter, für ihre Widerlage von 24 M. S. VilingerGewichtes seinen von den Grafen Cünrat, Johans und Hainrich von Fürstenberg,Gebrüdern, zu Lehen gehenden Zehnten zu Wyler mit Genehmigung dieser Grafenund seines Bruders Berht., der sein Gemeinder an diesem Zehnten ist.

Geben an dem neusten mentag nach Vnser Frowen tag in der Vasten 1356.

Die Siegel der Grafen Cünrat (wie Abb. II, 212), Johans (wie Abb. II, 267) und Hainrich (wieAbb. II, 234), des Ausstellers und seines Bruders Berht. (beide nicht gut erhalten).Perg. Or. Villingen, Spitalarchiv.

1351, Juni 22.

293. Johanne von Sygenöwe setzt mit Geheiss ihres Gemahls, des Grafen Johans

von Fürstemberg, zu Gewinn und Verlust an Johans Peyer, Bürger zu Strazburg,ihre Forderung an Johans Klöbeloche, gen. der Lonhert [?], von des Waldes, gen.das Asmel, wegen bei Merburg und gelobt „daz stete zu hande vnd nüt da widerzu tünde". Graf Johans gelobt dasselbe.

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