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NACHTKAGE.
comitis de Fürstenberg" in folgenden Orten: zu den Birken, zu den Linden, Otes-bach und Heselnbach.
Pap. Or. Bl. 18 T und 19. Karlsruhe.
1) Es bleibt unbekannt, ob diese Zinse von einem Grafen von Fürstenberg diesem Kloster gegebenworden oder ob ein solcher dieselben von dem Gotteshause etwa zu Pfand hatte.
1350, Jan. 15.
287. Wolf von Kallenberg, der ältere, des Zotznegge ist, kommt mit Hainrich von ,Wildenuels überein, dass seine Leute und die Hainrichs und seines Bruders Arnoltvon Wildenneis, welche einander heimlich oder öffentlich zur Ehe oder zu „der ge-hebs" nehmen oder genommen haben, einander rechte Genossen sind, und dass derenKinder den von Wildenuels und ihm gemein sind.
Geben 1350 an dem nahsten fritag nach st. Hylarien tag.
Das Siegel des Ausstellers fehlt.Perg. Or. Donaueschingen.
1352, Dez. 8.
288, Herr Johannes und Frau Anna von Schwartzenberg verzichten mit Geneh-migung des Bischofs Berchtold zu Straßburg gegen Graf Johann zu Firstenberg unddessen Gemahlin Johanna für deren beider Lebenszeit auf ihre Rechte an der Kirchezu Hoffeweyller. Nach deren beider Absterben aber soll es wieder in dem Rechtenstehen, wie sie, Herr Johanns und Frau Anna und Frau Johanna, einander vormalsBriefe gegeben haben.
De dato sambstag nach Nicolay 1352.
Das Or. besiegelten Bischof Berchtold zu Straßburg und die beiden Aussteller.Eintrag in einem Eepertorium des 17. Jhdts. Donaueschingen.
1) 1354 st. Thomas Tag, des Zwölfboten, [Bez. 21 .] bewilligten und besiegelten zu Fryburg GrafJohann von Fürstenberg und seine Gemahlin Johanna den Verkauf der Herrschaft Castelberg durch denvorgen. Hans von Schwartzenberg und seine Ehewirtin Anna. Hans nennt hiebei die Gräfin Johanna seineSchwieger. Zeitschrift für Gesch. des Oberrheins 36, 296—97.
1353, Sept. 7.
Ulm.
289. König Karl thut dem edeln Wernhern von Zymmern, Herrn zu Meskylch,
seinen Erben und seinen Leuten zu Meskylch und seinen andern Leuten die Gnade,
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