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1482.
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19) 1486 st. Nicolas abend [Bez. 5.] schreiben Bürgermeister und Rat zu Costentz auf Grund desoben gen. Schreibens des Landvogteiverwesers, von dem sie dem Grafen Virich zu Werdemberg eine Ab-schrift mitsenden, und „vff innemung der kuntsckafft vnd besichtung der spenn", dass sie als kais. Kommis-sarien einen Eechtstag auf Zinstag nach st. Hilaryen tag [1487 Jan. 16.] a ) ansetzen. Pap. Or. mit demunkenntlichen unter Papier zum Verschluss rückwärts aufgedrückten Sekret der Stadt Costentz. a. a. 0.
a) Obwohl am Donnerstag nach Erhardi [Jan. 11] 1487 die Grafen Jerg und Virich zu Werdenberg dieKommissarien dringend baten, diesem Tage mit Rücksicht auf „die langen verzüjfTnßher 1 Fürgang zu lassen (Pap.gleichzeitige Kop. a. a. 0.), so fiel derselbe den noch wieder aus, we il der Landvogteiverweser Marquart von Schellen-berg den Kommissarien am Montag nach st. HilarTen" Tag [Jan. 15.] 1487 schrieb, er könne nicht erscheinen, dennsein Herr habe ihm auf diese Zeit wichtige, unaufschiebbare Geschäfte empfohlen, zudem sei ihm die Zeit derTagsatzung zu kurz, da er „nach den grossen geschäften, so min gnädigister herr jetzen hat, die tagsatzung hininnvnd siner gnaden willen wider heruß nit erlanngen mag". Auch 2 weitere Rechtstage an Mittwoch nach Agathae[Febr. 7.] und Zinstag nach Mariae Annuntiationis [März 27.] 1487 fielen aus, der letztere, weil der Erzherzogaus Innsbrugg Mittwoch nach Invocavit [März 7.] den Kommissarien schrieb, es befremde ihn diese Bestimmungwegen der Kürze der Zeit, und weil „die kuntschafften nach laut der jüngsten vrteil vnnd nach beider teil ver-willigung, auch vf vnnsers anwalts eruordern noch nicht vbergeantwurt sein", er begehre deshalb, dass die Kom-missarien diese Kundschaften seinem Anwalte fürderlich überantworten und den Tag auf geraume Zeit erstrecken,damit er ohne Übereilung nach Notdurft Einrede thun könne; thun sie das nicht, so muss er die Sache wiederan den Kaiser gelangen lassen. Pap. gleichzeitige Kop. a. a. 0. Dieselbe Forderung wiederholte zu Innspruggder Erzherzog hinsichtlich eines auf Hilarii [Jan. 13.] 1488 angesetzten Rechtstages am Samstag vor dem NeuenJahrs Tag / Dez. 29.] 1487, weil er der Zeit mit merklichen Geschäften beladen sei. Pap. gleichzeitige Kop. a. a. 0.Ja an Freitag nach U. 1. Fr. Tag Annuntiationis [März 28.] bat derselbe den Kaiser, den von Costentz zu befehlen,„yetzumal still zu steen vnd den tag auf ein geraumbte zeit zu schieben, daz sy auch als keyserlich comissarien nachOrdnung der recht vnd nit aus stat geprauchs hanndlen". Pap. Or. mit dem rückwärts zum Verschlusse aufge-drückten Siegel, Innsbruck. Wirklich wurde auch ein auf Montag nach Marci [Apr. 28.] 1488 angesetzter Tagauf Mittwoch darnach [Apr. 30.] verschoben, weil der nunmehrige erzherzogliche Landvogt, Graf Johans von Son-nenberg, am 28. Apr. bei seinem Eide in Vberlingen zu früher Tageszeit sein musste. Am 30. Apr. begehrte dannctfesgf""Graf, dass man ihm gemäss der frühern Zusage der Parteien und dem Willen des Erzherzogs die verhörtenKundschaften schriftlich übergebe, die Kommissarien entschieden aber, es gebühre ihnen nicht, der Zeugen Sagenhinauszugeben, „wollen die parthyen in die personen der zügen, so dann gesait hand, reden, das sy der namen insehrifft nemen vnd ir inred gegen den tfin mugen vff den dritten tag des monats Brachat, vnd sölichs beschechoder nit", so soll furo geschehen, was Recht ist. Perg. Or. mit dem zerbrochenen Sekret der Stadt Constanz, a.a. 0. Am 3 Juni 1488 fand ein Rechtstag. statt; Graf Johans begehrte auch da wieder Aufschub, weil die ihmvom Erzhe rzoge z Tlg'gördneten Hanns Jacob von Landau und Dr. Mollitoris noch nicht angekommen seien, wogegendie Grafen von. Werdenberg Einspruch erhoben. Die Kommissarien entschieden: „wir lassen es by iren [der Par-teien] zusagen beliben vnnd wollen die sach den verganngen gerichts hanndel, öch die verhörten kunntschafft vndwas sich mit beseehung der spenn begeben hab, für vns nemen, vns vnsern spruch zu geben bedenncken". Perg.Or. mit dem zerbröckelten Sekret der Stadt Constanz, a. a. 0. Die Kommissarien setzten den entscheidendenRechtstag an auf Zinstag vor Mariae Geburt [Sept. 2.], was sie an st. Afren Tag [Aug. 7.] 1 488 d em Grafen Virichvon Werdenberg meldeten; derselbe werfe ihnen mit Unrecht Verschleppung vor; denn die Verzögerung sei nurentstanden wegen ihrer Stadt merklichen, anliegenden Sachen und weil sie eine gute Zeit an den Ratsfreunden,„den der gerichts handel am maisten innig ist", Mangel gehabt haben. Pap. Or. mit dem zum Verschlusse rück-wärts aufgedrückten Sekret der Stadt Constanz a. a. 0.
20) 1488 [Sept. J3.]. Constanze r JEndurteil : "Wir burgermaister vnd rautte der statt Costennztünd kund allermehglickem~mit disem brief in dem rechten zwüschennt dem durchlüchtigisten, hochgepornenfursten vnd herren \_ hern Sigmunden, ertzhertzogen zu Osterrich etc., vnnserm gnädigsten herren, vnnd sinergnaden lanntuogt in Schwaben ains vnd den wolgepornen herren, graue Georyen, Vlrichen vnnd Hugen,grauen |_ zu Werdemberg vnd zum Hailigenberg, gebrüdere, des anndem tails, antreffennt die spj3nn_der_lanntuogty in Schwaben vnnd die lanntgraffschafft zum Hailigenberg, so dann vff vnns vormals güttlichzu recht ll_ veraint vnnd vnns darnach von dem allerdurchlüchtigisten, großmächtigisten fürsten vnnd herren,hern Fridrichen, Römischen kayser, zu allen zitten merrer des richs, zu Hungern, Dalmacien, Croacyen etc.künig, hertzog zu Osterrich vnnd zu Steir etc., vnnserm allergnädigisten herren, mit siner kayserlichen
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