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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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1480.

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1480, Sept. 26.

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80. Hanrich Lirchi von Kempten, geschworener Waibel zu Oningen, sitzt im Namen

des Propstes Niclaus zu Oningen, auf der Pfalz daselbst öffentlich zu Gericht. Eserscheinen Junker Conratt Barter von Schauffhusen, sesshaft zu Kattenhorn, MartiHiltzinger, gen. Bernhart, zu Kattenhorn und im Namen des Abtes Johanns in derRiehen Owe Hans Meninger, Amman zu Steckboren. Conratt Barter ersucht mitBerufung auf einen verlesenen königlichen Freiheitsbrief, den Urteilsbrief BischofBurkarts und den des erwählten Bischofs Otto von Costentz den Martin Bernhartgütlich oder mit Recht anzuhalten, ihn an der Fischenz ungeirrt zu lassen. Da-wider machen Hans Meninger und Martin Bernhart geltend, dass der Abt von Rei-chenau über 8 oder 9 Jahrhunderte Herr und Schirmer des Sees gewesen sei, undvertrauen, man werde die Sache von diesem aburteilen lassen. Conratt Barter willaber den Streit, wenn er nicht zu Oningen entschieden wird, nur an den Bischofvon Costentz verwiesen wissen, „dahin man von disem gericht ain zug hette undappenlierte". Dagegen erwidern Hans Meninger und Martin Bernhart, der Herrvon Oningen habe eine grosse „vischetz" von dem Gotteshaus Ow zu Leheu, weshalbdie Sache an den Abt zu weisen sei; die Briefe, auf die sich Barter berufen, seienohne Vorwissen des Abts ausgestellt. Nach gerichtlichem Urteil wird die Sache anden Bischof von Costentz und seine Räte verwiesen und der Urteilsspruch für JunkerConratt Barter ausgefertigt.

Geben uff zinstag vor st. Michels 1480.

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Das Siegel des Propstes von Oningen.Perg. Or. Donaneschingen.

T.

1) 1480 samstag nach st. Othmars tag [Nov. 18.] verzichtet Marti Bernhart infolge gütlicherÜbereinkunft auf alle Ansprüche au die Fischenz. Perg. Or. mit dem Siegel des Propstes von Oningen.Donaueschingen. T.

1480, Nov. 8.

Q* Enndres Schnider und Hanns Renner, Pfleger der neuen Pfründe in U. 1. Fr. Kapelle zu Wolfach

auf U. 1. Fr. Altar, gehen Lorentzen Cratzen und Anna, seiner ehelichen Hausfrau zu Wolfach, nachdemihnen dieselben zur Förderung der neuen Pfründe ihren Teil des Happachs zu kaufen gegeben haben, einenewigen Jahrtag; derselbe soll begangen werden auf den nächsten Tag nach dem achten Tag zu Weih-nachten mit 5 Priestern mitsamt dem Kirchherrn und dem Kaplan des genannten Altars, und zwar zu Nachtmit einem gesungeneu Placebo und morgens früh mit gesungener Vigilien und Seelmesse, wofür der Priesterder Pfründe zu Praesenz einem Pfarrer 18 3i Strassburger Währung und jedem Priester 1 ß $, 2 ß ,3)st. Lorentzen, 18 $ der genannten Kapelle und 18 ^ den armen Leuten für Brot und 2 Brote dem MessnerVH 19

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