Druckschrift 
7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
Entstehung
Seite
143
Einzelbild herunterladen
 

- Vifv-i-..

1 ^rrV*^^" *£?*-5r$

8B

1 • *\v V H "';•',- :.'- '

1 «Hl

^BraKi

Hl

^K

1480.

143

wenn sie seinen Geboten nicht gehorsam seien, Leib und Gut nehmen. Sie bittenauf Ansuchen des Abtes, der Graf möge seinen Vogt anhalten, solche Gebote abzu-stellen ; meint der Graf, er habe eine solche Gerechtigkeit daselbst, so erbieten siesich von wegen des Abtes zu ziemlichem, billigem Rechte. Sie begehren schriftlicheAntwort bei dem Boten.

Geben an sampstag nach Exaltacionis Crucis anno 80.

Pap. Konzept. Überlingen, Stadtarchiv.

1) J6rg Varer, Vogt zum Hailigenberg, antwortet den von Vberlingen am Sonntag nach dezhl. Crütz tag im Herbst [Sept. 17.] anno etc. 80: er wolle seinem Herrn von Peterßhuß zu Vltzhusen inseine Gerechtigkeit nicht eingreifen, soferne er dieselbe nicht weiter anziehe, als von Alters her gewesensei; da aber die Insassen daselbst seinem gnädigen Herrn mit Diensten und anderm bisher allweg gehorsamgewesen, so wird jetzt seinem Herrn seine Gerechtigkeit durch das unbillige Vornehmen des Abtes gesperrt.Er hat als Amtman diese Gerechtigkeit zu handhaben und begehrt nichts anderes, als von Alters her ge-wesen ist. Er bittet sie, den Abt zu bewegen von solchem Vornehmen abzulassen, andernfalls ist sein Herrbilligem Austrage nicht vor. Pap. Or. mit dem unkenntlichen, zum Verschlusse rückwärts unter Papier auf-gedrückten Siegel des Vogts. Überlingen, Stadtarchiv.

2) 1480 vigilia llathei [Sept. 20.~] schreiben Bürgermeister und Rat zu Vberlingen dem Vogte

o

zum Heilgenberg, dass sie seine Antwort wegen Vltzhusen ihren Herrn von Petershusen haben hören lassen.Derselbe hat ihnen in einer Kopie seiner Hauptbriefe Inhalt zu erkennen geben, woraus sie erfinden, wiedas Gotteshaus Pettershusen Zwing und Banne und die Obrigkeit zu Vltzhusen habe, ausgenommen diehohen Gerichte. Sie haben auch an Grafen Jörgen darum geschrieben; dessen mündliche Antwort zu ihremBoten war, er wolle durch eigenen Boten Antwort schicken, deren sie täglich gewärtig sind. Sie bitten denVogt deshalb, gegen die armen Leute zu Vltzhusen nichts vorzunehmen, sondern die Antwort seines Herrnabzuwarten. Sie begehren schriftliche Antwort bei ihrem Boten. Pap. Konzept. Überlingen, Stadtarchiv.

3) 1480 mentag nach st. Michels tag [OM. 2.] antwortet J&rg Graf zu Werdemberg und zumHailigenberg Bürgermeister und Bat zu Vberlingen, er wolle seinem Herrn von Peterßhusen in seine Ge-

o

rechtigkeit gar ungern reden. Wie er berichtet ist, sind die armen Leute zu Vltzhusen ihm und seinenVordem seit unvordenklicher Zeit gerichtbar und mit Boten und Verboten, Reisen und Diensten gehorsamgewesen, weshalb er sie als ihr Vogt in Frieden und Unfrieden in seinem Vorspruch, Schutz und Schirmgehabt hat. Es befremdet ihn deshalb nicht wenig, dass der Abt von Petershusen mit seinem unbilligenVornehmen seine Gerechtigkeit zu unterdrücken sich untersteht. Darum hat er seinem Vogt befohlen, seineGerechtigkeit zu handhaben, und bittet die von Vberlingen, bei ihrem Bürger zu verschaffen, dass er seinVornehmen abthue und ihm seine Gerechtigkeit, wie von Alters her gewesen, erfolgen lasse. Jedenfallswill er dem Abte billigem Austrag nicht vor sein. Pap. Or. Überlingen, Stadtarchiv.

4) 1480 frytag nach Francis« [OM. 6.] meldet Johanns Abt zu Petershusen Bürgermeister undRat zu Vberlingen, das Schreiben des Grafen Jerg auf deren Schrift wegen seiner und der von Vltzhusennehme ihn fremd, weil er seine in demselben angezogene Gerechtigkeit nicht anerkenne, denn was der Grafdort zu haben vermeine, thue er wider Billigkeit, wie sie aus der Abschrift der Briefe seines Gotteshausesvernommen haben. Zudem ist Vltzhusen bei kurzen Zeiten, als ein Herr von Petershusen bei den vonVberlingen Bürger wurde, mitsamt andern Gütern in deren Schirm gewesen, weshalb sie wissen, dass GrafJerg dort keine andere Gerechtigkeit hat, denn die er wider Billigkeit an sich zieht. Er bittet sie, ihn

o

und sein Gotteshaus als ihren Bürger und die armen Leute zu Vltzhusen bei ziemlichen, billigen Rechtenzu handhaben und Graf Jergen zu schreiben, was sie zur Handhabung seiner Gerechtigkeit und auf dassdie armen Leute nicht übereilt werden, für nötig halten. Pap. Or., das zum Verschlusse rückwärts aufge-drückte Siegel abgefallen. Überlingen, Stadtarchiv.

bmbhh

Warn.

s&psks

um