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1470.
Memerßwilr und der letzteren Gemahl sollen Pettern, Kuodolfen und Conradten denEnringern jährlich auf st. Martins Tag zu rechtem Leibgeding 21 Malter Korn, halbVeesen und halb Haber, Engener Mass verabfolgen; stirbt einer der Empfangsbe-rechtigten, so geht allemal ein Drittel von dem Leibgeding ab; in Jahren, wo Miss-wachs oder Hagel eintrifft, kann für jedes Malter, wie dannzumal zu Engen Markt-preis ist, Geld gezahlt werden. 5) 140 fl. Rh. Hauptgut, das Petter von Emingenvon etlichen von Ballingen zu 7 fl. Eh. Zins aufgenommen, und um die er den vonEngen, die Mitschuldner geworden, die Zehnten zu Zylen und den kleinen Zehntenzu Emingen als Unterpfand verschrieben hat, übernehmen Ruodolf und Ottilie vonMemerßwile und Anthonius Kasmeyer; dieselben sollen darüber auf Verlangen denBalingern Briefe geben, auch die von Engen auf Begehren ihrer Bürgschaft lediglassen, ferner 8 fl., die die von Engen an ausstehenden Zinsen wegen Petters vonEmingen den Balingern noch zu geben schuldig sind, den von Engen bezahlen.6) Aller Unwille, der zwischen den Parteien und auch Grafen Heinrich von Lupfender Sache halber entstanden ist, ist tot und ab.
Geben zu Engen vff dornstag nach Vnser Frauen tag, als sy wardt geboren, 1470.
Das Or. siegelten die 3 Tädingsleute.
Lupf. Kopialbücher III, 1 S. 1. Donaueschingen. T.
1) 1483 dunerstag nach st. Martis tag [Nov. 13.~\ bekennt Hans von Wyssenberg, „mittelfrey",über Graf Sigmund von Lupfen mit Unwahrheit verbreitet zu haben, dass derselbe ihm den Zehnten undanderes zu Emingen vff Ecken gesperrt und das von ihm zugesagte Geleite nicht gehalten habe. Er hat da-durch diesen Grafen in eine Fehde mit den Grafen Bernhard und Hans, Gebrüdern, von Helfenstain undandern, deren Namen in ihren darüber an Graf Sigmund ausgegangenen Briefen stehen, verwickelt.Deshalb hat ihn Graf Sigmund in die Acht des Hofgerichts Bottweil gebracht und darauf im Gerichte zuOberndorf gefangen nehmen lassen, um ihn dort laut der goldenen Bulle, der königlichen und des ReichsReformation zu rechtfertigen, was ihm an Leib und Leben zu schwer geworden wäre. Derselbe giebt ihnaber jetzt auf Bitten Albrechts von Sunchiugen, Vogts, und des Bürgermeisters und Rats zu Oberndorfwieder frei, worauf er schwört, diese Fehde abzustellen und darüber bis künftigen Sonntag Invocavit[1484, März 7.] besiegelte Urkunde beizubringen. Das Or. siegelte der Aussteller, Albrecht von Sun-chingen, Vogt zu Oberndorf, und Jörg von Linstetten. Lupf. Kopialbücher I, 10, Bl. 204—207. Donaueschingen.
2) 1485 fritag vor st. Philipps und st. Jacobs tag [Apr. 29.~] erlaubt Jos Niclas Graf zu ZolrRudolf von Memerschwyl und Anthoniuß Mayer , dessen Schwager, nachdem ihn dieselben durch JohannsenBischof zu Ougspurg, seinen Schwager, und Jörgen und Hugen, Grafen zu Werdemberg und zum Hailgen-berg, seine Schwäger, oft darum haben bitten lassen, der Pröpstin und dem Konvent zu Vntzkouen denKirchensatz, die Widemhöfe und den großen und kleinen Zehnten zu Emingen vff Egg, wie das alles vonihm und seiner Grafschaft Zolr Lehen ist, zu verkaufen a ), und verzichtet auf Eigenschaft und Lehenschaftdarüber b ). Perg. Or. mit dem Siegel des Ausstellers. Donaueschingen. R.
a) Mitwoch nach des hl. Crutz tag im Mayen [Mai 4.] 1485 geschah der Kauf (Kaufsunime 1450 fl. Rh.).Perg. Or. mit den Siegeln Rudolfs von Memmerswyl (28 mm D., IV A 2, im Schilde 2 Büffel-Hörner; iS.ruobolft .von-mzmtx f in lj l), und des festen Hanns Ruh von Wineden (27 mm D., IV C, Schild unkenntlich, Helmzierein Adlerflug; f. lj an n s . rndj), angehängt für Ottilya von Memmerswyl; das des Anthonius Mayer fehlt, Do-