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6 (1889) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1360 - 1469
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1468.

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vnd notturft sin vngeuarlieh, vnd sollen-wir alle vnd yeder insonnder, die in diservereynung verpflicht syen, by vnsern eyden haimlich rät verschwigen". 29.Wirhaben vns zum letzsten vereynt, das diß vnsre vereynung wären sol von datum dißbrieffs drii gantz jar, die nechst nach einander kommen, alle geuerde vnd argelistherinne gentzlich vsgeslossen".

. Geben an mentag in Pfingstfüren 1468.

Die Siegel des Grafen Sigmund zu Hoheinberg, des Grafen Eberhart zu Werdemberg (wie anNo. 232), des Grafen Jos Niclaus zu Zolr zugleich für seinen Sohn, des Grafen Jörg zu Werdemberg undzum Heilgenberg (abgefallen), des Grafen Eberhart zu Sonnenberg, Wernhers von Zymmern (wie Abb.No. 52), Hans Wernhers von Zymmern (bis auf die Schüssel zerstört), Göttfrids von Zymmern (abgefallen),Jörgen von Gundelfingen (abgefallen), Jörgen Truchsessen zu Waltpurg und Berchtold vom Stein.

Perg. Or. Donaueschingen. T.

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1468, Juni 23.

286. Vogt und Richter zu Vilslingen dem Dorfe sitzen öffentlich zu Gericht. Jo-

hannes Küngott, Vogt zu Mößkirch, klagt im Namen des Junkers Wernher von Zim-mern, Freien, zu Haintz Vischer, Hanne Gnam, dem altern, Henßlin Schniderlin,Bentz Herbst und Hanns Diett, allen von Vilßlingen, dass sie über den Lauf derLandstrasse von Vilßlingen gegen das Keppelinn, die ehemaligen Höfe und den Zehntenzu Kalchbrurmen Zeugnis geben sollen. Als das Gericht auf Weigerung der Be-klagten einhellig erkennt, dass Kundschaft der Wahrheit niemanden, besonders wennsie rechtlich erfordert wird, zu versagen sei, sagen die drei erstgenannten, sie habenvon ihren Altvordern, glaubhaften Mannen des Gerichts zu Vilßlingen, oft gehört,dass die rechte Landstrasse von Vilßlingendem Keppelin vber das Buch hinvff gönsolle vnd nit für Tngelßwiß inhinn, die seyen auch bey einem geschwornnenn vnder-gang zu Vilßlingen gewesen, vnnd hett denselbenn vndergang ein vogt zu Diettfurtgesetzt, nemlich Aßmus Vogt, vnnd do die vndergenger zu dem genanteun Keppellinnkommen, do gebenn vnd zogtenn die die genantenn landtstraß vom Keppelinn vber dasBuch vnd nit für Ingelßwiß, vnnd solle fuhr Ingelßwißs inhinn nit mehr, dann einschlechter weg vonn einem fleckhen zum anndern gehnn". Diesen Untergang hat HaintzVischer selbst helfen vollbringen. Einhellig sagen die drei auch, sie haben von ihrenAltvordern gehört, dass zu Kalchbrunnen vor Zeiten Höfe gewesen, dass die Armeuleutedaselbst gen Guttenstain als zu ihrer rechten Pfarrkirche zu Kirchen gegangen seienund den Zehnten an diese Kirche gegeben haben. Die Aussagen der beiden letztenVilßlinger stimmen im wesentlichen mit der vorstehenden überein, nur sind sie nichtso vollständig.