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6 (1889) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1360 - 1469
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1464.

2) Eberhart von Klingenberg und seine Brüder sollen den von Wirtemberg und der gen. Gesellschaft nachErkenntnis a ) des Grafen Haug von Montfort, Herrn zu Rottenfels , Thürings von Hallwilr, Landvogts imElsass, und Conrads vom Stainabtrag" thun. Der Schaltzburger Handel soll in dem Entscheid nicht be-rührt werden, wegen desselben soll weder Eberhart von Klingenberg, noch jemand von seinetwegen irgendwelche Forderung an den von Wirtemberg thun, mit bezug auf Schramberg soll es bei der frühern durchgen. Graf Haug, Vlrichen von Freuntsperg und Conraden vom Stein getroffenen Abrede bleiben. Das Or.siegelte der Aussteller. Sattler, Geschichte des Herzogtums Würtenberg. IV. Urk. No. 30. T.

a) Dieses Erkenntnis wurde bereits am 28. Jan. 1465 gegeben, nach demselben hatte Eberhart vonKlingenberg die Grafen von Wirtemberg und die gen. Gesellschaft in Monatsfrist zu bitten, sie möchten ihm seinewider sie vorgenommene Handlung vergeben, ferner mussten alle weltlichen Klingenberger alsbald mit ihrenSchlössern, Leuten und Gütern in diese Gesellschaft eintreten und darin bleiben, solange dieselbe währen werde,a. a. 0. Urk. No. 31. Schon im Nov. 1464 hatte Herzog Sigmund zwischen den beiden Parteien zu vermittelnversucht. (Zeitschrift für Gesch. des Oberrheins 20, 281). Am 13. Jan. 1465 gelobten Heinrich und Eberhart vonKlingenberg, Gevetter, auf Lebenszeit diesem Herzoge und dem Hause Österreich mit dem Schlosse Twiel zu wartenund zu dienen (Lichnowsky 7, Anhang S. CCCLX). Trotzdem schien dessen Vermittlung noch am 24. Jan. 1465erfolglos zu bleiben, wenigstens sagten noch an diesem Tage acht reisige Knechte als Helfer Eberharts von Klingen-berg der Gesellschaft st. Jörgenschilds Fehde an. (Zeitschrift f. Gesch. d. Oberrheins 20, 284).

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1464, Nov. 28.

276. Schultheiss und Rat zu Brülingen bekunden: Vor ihnen Hessen in offenem,

verbannem Gerichte auf einem frühern Tage Herr Cunrat, Santjohanser von Vilingen,und ein Knecht, gen. ein Pfleger des Gotteshauses zu St. Johanns zu Vilingen, reden,ihr Haus habe einen Hof zu Wultertingen, den sie unter der Bedingung, dass er denHof bauen solle und nichts davon verkaufen dürfe, sondern alles zu Nutzen aufdemselben zu verbrauchen habe, einem Maier Namens Gluckt verliehen hätten. Trotz-dem habe derselbe vom Hofe Heu und anderes verkauft und dazu sein Versprechen,ihnen ein eigenes Haus zum Hofe zu geben, weshalb sie ihm gegen den Lausser um

4 # h Bürgen geworden seien, nicht gehalten, sondern sei, nachdem sie ihm noch

5 Malter Korn geliehen, vom Hofe gewichen und haushäblich gen Vernbach gezogen ;da die von Wultertingen Kriegs halber dazu gekommen seien, dass sie kein Gerichthaben könnten, so seien sie, die Kläger, vor die von Brülingender obern vögt halbgewist zu reht" und klagten jetzt da ihrem Gut und Hof nach und getrauten, dassHeu und anders ihnen zu ihren Händen folge, bis dass sie Schuld und Zins halberausgerichtet seien. Herr Heinrich Vös a ) liess auf diese Klage antworten, der PriesterAndres Muller von Husen aus dem Künczgetal habe dem Maier Vieh gestellt, damiter den Hof bauen könne, als dann derhöwet" kam, habe derselbe den Müller um2 fl. und 1 Malter Korn, damit er Mäder und Atzung aufbringe, angegangen unddemselben die Schuld, als der Krieg angefangen habe, mit Vieh und Heuverwist".Es wurde damals geurteilt, dass der Vogt von Wultertingen dem Maier gen Vern-bach verkünden solle, acht Tage später vor Gericht zu Brülingen zu erscheinen und