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1464.
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Kittern und Knechten, die sich zusammen gethan haben und sich der von Werdemirerg „mit geschrifft"annehmen, von wegen seines Oheims Eberhart von Klingemberg Fehde an; er nimmt die Grafen Hainrichvon Luppfen und Cünrat von Fürstemberg aus, von denen er sagt: „das Ion ich daby beliben, wie ir undmin brief gen enandren ußwysend". a. a. 0. 267—68.
4) 1464 zinstag vor st. Michels tag [Sept. 25.] vereinigen sich zu Tüwingen die Grafen Ulrich undEberhart zu Wirtemberg, Gevetter, welche auf Ansuchen ihrer Oheime, der Grafen Johans, Eberhart undff Jörg zu Werdemberg, „von wegen ir selbs als raten und dienern" und wegen der Gesellschaft st. JörgenSchilds zu Obern Swaben gethan a ), denselben und der ganzen Gesellschaft .wider Eberhart von Klingem-berg, Wolf von Asch, den Guttelin und Burekart Harzen Hilfe zugesagt haben, mit Grafen Johansen als Haupt-mann und der ganzen Gesellschaft also: Sie werden Eberhart von Klingemberg und seinen Helfern ihrenFeindsbrief auf Samstag nach st. Francissen Tag [Okt. 6.] gen Twiel überantworten. Es werden am Montagdarnach, jeder Teil auf seine Kosten, Graf Ulrich vor Schalczburg, Graf Eberhart vor Schramberg und derHauptmann und die Gesellschaft vor Twiel „ain bastye uffslachen" und mit „lüten, cost und gezüg zu-richten", damit niemand, insbesondere niemand zu Eoss zu diesen Schlössern bis zu deren Eroberung aus-und einwandeln könne. Sollten die Feinde eine dieser Basteien gewinnen, die Eroberung des betreifendenSchlosses verhindern und Land und Leute eines der Verbündeten überziehen, so haben die „unüberzogenparthyen" der bedrängten mit ganzer Macht Beistand zu leisten. Erobert Graf Ulrich Schalczburg, so be-hält er das für sich, hat aber zu sorgen, dass aus oder in dieser Burg dem Grafen Eberhart und der gen.Gesellschaft, solange dieser Krieg währt, kein Schaden geschehe; nimmt Graf Eberhart Schramberg unddie Gesellschaft Twiel, so gehören diese Schlösser allen drei Parteien gemeinsam. Kein Teil darf ohneWillen der andern in dieser Fehde sich „richten, fürworten oder ußsonnen". Dieselben sorgen, dass inihren Landen oder in ihrer Gegend den Feinden von den ihrigen keine Schätzung irgend einer Art ge-geben werde, sondern dass „yeglicher teil deheinen gefangen schätzen oder die dörfer brandschatzen lass,ussgeschaiden ob edel oder reysig gefangen wurden und ouch was schatzgelts oder brandschatzung uff disentag, datum diss briefs, zu geben verbürgt oder verschriben wäre". Das Or. siegelten die beiden Grafenvon Wirtemberg und namens der Gesellschaft der vorgen. Hauptmann und mit ihm als Mitgesellen die GrafenUlrich zu Montfort und Eberhart zu Werdemberg. a. a. 0. 268—70 b ).
a) Dies geschah am mentag vor st. Matheus tag [Sept. 17.] 1461, nachdem der Hauptmann mit sechsseiner Gesellen, „diser Sachen unparthyg und unargwonig", nämlich Hainrich Spat, Deutschordens, Burekart vonJungingen, Lütolt von Künsegk, Ortolf von HSwdorf, Conrat von Homburg und Conrat von Rischach, einhelligerkannt hatten, dass die Grafen von Wirtemberg ihnen infolge des Überfalls des sonnenbergischen Dorfs Dor-metingen durch Hans von Rechberg und Eberhart von Klingemberg laut ihrer gegenseitigen Verschreibung Hilfeschuldig seien. Dieselben wurden damals aufgefordert, binnen 14 Tagen ihren Zusatz und ihren Feindsbrief genVeringen in die Stadt an der Lochat zu senden, a. a. 0. 266—67. — b) Aus weitern, a. a. 0. 270—85 mitgeteiltenAkten ist auch zu entnehmen, dass beide Teile die Eidgenossen zur Teilnahme an dieser Fehde zu ihren Gunstenzu bewegen suchten, freilich erfolglos; die Eidgenossen verlangten nur am 27. Okt. 1464 von dem Grafen Jörg von Wer-demberg und den andern damals zur Belagerung von Twiel zu Stoffen versammelten Hauptleuten der Gesellschaftst. Jörgenschilds, sie sollten sorgen, dass nicht mehr , wie bisher, von ihren Knechten Besucher des Marktes inStain niedergeworfen würden, und am 18. Dez. d. J., dass etliche eidgenössische Knechte , welche zu Engen wund,unverbunden und unmenschlich gehalten gefangen lägen, heimgeschickt würden, dieses zweite Ansuchen hättensie erfolglos schon an Graf Ulrich von Montfort, Hansen Thum und den Vogt von Tübingen, als diese jüngstnach Zürich gekommen seien, gestellt. Hans von Rechberg und Eberhart von Klingenberg sodann schrieben, um dieEidgenossen von ihren Feinden ferne zu halten, am 3. Nov. 1464 dem Stadtrate zu Zürich: „Lieben und gutenfründe, hietent tich und gand mit den hern von Wirtemberg und der ritterschaft in kein verbuntnüß, denn es istain aix, darby ir werdent üch versehniden. Man hat vns ze wort, man meint aber den Pfaltzgraven vnd sin par-thig und üch Eidgenossen".
5) Eberhart von Klingenberg stellt in einem undatierten, zwischen 15 — 19. Nov. 1464 anzusetzendenSchreiben an einen nicht genannten Fürsten seine Streitsache _ also dar: „Es haben grave Johanns und graveJeorig von Werdemberg uff ain zyte, do ich anders nicht gewißt denn güts mit in zu tünd, haben mir dry
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