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1463.
lieh von Zustorf zugleich mit dem Gute zu Brunßhusen, das dessen Vater C§nrat Gremiich sei. gehabt hat. a. a. 0.S. 236. — Diese beiden Stücke leiht dessen Nachfolger Johans 1467 die Saturni post Bonifacy [Juni 6.J HannsLudwig Gremiich von Zustorf. a. a. 0. 638 ä , S. 180.
1463, Juli 29.
274. Abt Johanns und der Konvent in der Bichenow verkaufen um 250 fl. Eh.Graf Johannsen zu Werdemberg, dem altern, ihre Gerechtigkeit am Dorfe Senten-hart mit Gericht, Zwingen, Bannen, Diensten, Kirchensatz und 3 # 10 ß ^ Landes-währung und 100 Eiern Gilt, alles rechteigen. Sie behalten sich nur die Eigenleutevor. Bodel und Briefe über dieses Dorf geben sie dem Käufer, andernfalls sind die-selben dem Käufer gegenüber kraftlos.
Geben am fritag nächst nach st. Jacobs tag deß hl. zwelfbotten 1463.
Die Siegel der Aussteller beschädigt.Perg. Or. Donaueschingen.
1) [1428 — 31] leiht Abt Friedrich von Reichenau Petern von Rast die Vogtei zu Sentenhart mitGerichten und allen Rechten»). Reichenauer Lehenbuch 638°, S. 270. Karlsruhe.
a) Diese Vogtei leiht [1455] Abt Johans von Reichenau Wilhelm von Rast. a. a. 0. 638 °, S. 244.
2) [1428—31] leiht Abt Friedrich von Reichenau Cunrat Widmer von Sentenhart und seinen ehe-lichen Leibeserben den Kelnhof daselbst, den dieselben unwüstlich zu halten und davon nach Herkommenzu zinsen geschworen haben. Sie geben zu Hauptfall 1 "a 3i, zu Ehrschatz 1 Sf Cost. und zu Abzug1 # 4 Cost. a. a. 0. 638 a , S. 270.
3) 1463 frytag nach st. Verenen tag [Sept. 3.] verkauft Wilhelm von Rast zu Costentz dem GrafenJohanns zu Werdemberg, dem älteren, seine Vogtei zu Sentenhart über Leute und Güter, wie er dieselbeals Reichenauer Lehen von Peter von Rast, seinem Vater sei., und Herrn Johannsen von Rast, seinemVetter sei., ererbt hat, um 260 fl. Rh. a ). Perg. Or. mit dem beschädigten Siegel des Ausstellers und demMichels von Landenberg von der Braiten Landenberg zu der Alten Clingen im Thnrgöw. Donaueschingen.
R.
a) Obwohl der Verkäufer über den Empfang der Kaufsumme im Kaufbriefe quittierte, so hatte er beiseinem Tode von derselben noch 200 fl. zu fordern. 1468 mittwoch vor dem Palmtag [Apr. 6.] bittet deshalb denGrafen Jörg von Werdenberg Hermann von Rast, Dekan und Chorherr zu Zurzach, Wilhelms Bruder, seinerSchwester Agathe von Rast und ihrem Gemahle Henßli Welti, welche infolge seines Verzichtes den verstorbenenbeerbt haben, für diese 200 fl., wie das schon Wilhelmen verheissen worden war, 10 fl. ablösigen Zins auf Senten-hart zu versichern. Perg. Or. mit dem Siegel des Ausstellers, a. a. 0.
4) 1464 Apr. 6. Burkardus episcopus Constantiensis ad petitionem Joannis comitis de Werdenbergparrochiam in Sentenhart capellae s. Johannis in Sigmaringen ea conditione, ut in Sentenhart vicarius per-petuus cum congrua sustentatione constituatur, incorporat. Vanotti, Gesch. der Grafen von Montfort512, No. 280.
1464, Juli 11.
275, Conrat Böber, gen. Guttelin, schreibt dem Grafen Johanns, dem altern, zuWerdemperg und seinem Sohne Jörig: „ir habent mich unverschuldt wider alle
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