1435.
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1435, Juni 3.
207. [14]35 freytag vor dem hl. Pfingstag empfängt Virich Araoldt von Biessendorf einen Zehnten zu
Grienggen, den er von Jäcklin Schmid von Engen um 21 U <S( erkauft hat, als Lehen von Hewen»).Lupf. Kopialbücher I, 7 S. 41. Donaueschingen.
a) Denselben Zehnten empfängt derselbe als Mannlehen von Graf Eberhart von Lupfen [14]37 dornstagnach st. Agathen tag [Febr. 7.]. a. a. 0. I, 4 S. 3. — Einen Heuzehnten auf Grienger Wiesen empfängt [14]68von Graf Sigmund von Lupfen Deiß Arnoldt von Büßendorf. a. a. 0. I, 4 S. 146 T .
1) 1467 mentag vor st. Oswalds tag [Aug. 5.] genehmigt Hainrich Schlupf zu Bfitelbrunn dieSchenkung des Zehntens von einem Acker im Griencker Tael durch Cünrat Gerber, Bürger zu Engen, andas ewige Licht, das die Gesellschaft der Schneider und andere vor dem Oelberg in der Kapelle TL 1. Fr.zu Engen gestiftet haben, und verzichtet auf die Lehenschaft dieses Zehntens, die ihm und seinen Vordemgehörte. Perg. Or. (das Siegel des Ausstellers fehlt). Karlsruhe. B.
1435, Sept. 1.
208. Richter und Bauerschaft des Dorfes Ochsenbach vereinbaren, damit jeder von
ihnen desto besser bei dem andern in Frieden und Freundschaft bleibe, mit CünratSchorp zu Frbdenberg, ihrem Junker, dem ibr Dorf an Gerichten, Zwingen und Ban-nen zugehört, über Frevel, Ungeriehte, Unzuchten und Gebot: Wer „in ain vrtail"freventlich redet, hat 10 ü ^ Strafe zu geben und jedem Richter besonders 3 ß fy.Wer den andern in seinem Hause mit gewaffneter Hand überläuft und den an seinemLeibe misshandelt, sticht oder schlägt, ist 10 g? /^ verfallen. Wer sonst einenschlägt oder verwundet, ist 3 ^ ^ verfallen. Wer „die andren irs glimpfs vnderen geschuldigte", ohne dies nach Recht beweisen zu können, wird vom Junkernach seinem Gewissen und Erkenntnis gestraft. Wer einen andern sonst mit Wortenmisshandelt, zahlt 5 ß ^. Thun der Junker oder seine Amtleute von seinetwegenein Gebot, und hält das einer nicht, so ist er bei dem ersten Gebot 3 ß ^j, beimzweiten 5 ß ^, beim dritten 9 ß ^ , beim vierten 15 ß 3\ verfallen. Wer eineman Wiesen, Holz, Feld oder Äckern oder sonstwie Schaden zufügt, hat 15 ß ^ zugeben. In allem dem bleiben die hohen Gerichte hintangesetzt.Geben an st. Verenen tag 1435.
Das Siegel des Cristoffel von Nübrunnen zu Denkingen.Perg. Or. Karlsruhe.
1) 1361 sambstag nach st. Walpurg tag [Mai 8.] verkauft zu Phullendorf Alwich, Bürger daselbst,um 38 & ^i Const. dem Spitale zu Überlingen sein Gut zu Ohsabach, „dez getailid vormalz vnd noch desselben spitals ist", für lediges Eigen, ausser dass aus seinem Teile 7» ü Wachs jährlich gen SalmanswilerVI. 40
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