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6 (1889) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1360 - 1469
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1385.

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sei. an ihn gebracht hat, nur ausgenommen Gerung, Haintzen Hainrichs Bruder, der gen Ehingen ge-zogen ist, und den Brühl an der Luter. Zu Bürgen giebt er nach des Landes Recht Herrn Schwiggernvon Gundelfingen, gen. der Bayger, Hainrichen Lugin, Vlrichen den Pfaler, Eberlin von Gräffeneck undHainrichen von Bustetten. Geiselschaft gen Ehingen, Rudiingen oder Vrach. "Wenn ein oder mehrereSiegel nicht an den Brief kommen oder „mißhenkt oder mißkert oder brüchig daran" werden, oder wennein Artikel, Wort, Silbe, Buchstabe missschrieben ist, oder wenn eine Rasur in dem Briefe steht, oder wennderselbe sonst schadhaft wird, so soll das alles dem Käufer keinen Schaden bringen.Geben 1385 an dem hl. Phingstaubent.

Das Or. siegelten der Aussteller und die Bürgen.Zimm. Kopialbuch I, 51—52.

1385, Juni 23.

<)l t Priorin und Konvent vf Hofe bi Nidingen verkaufen von des Schlatters Gut zu Haindingen, das

1 Malter Kernen und 1 Malter Mdinger Mass giltet, 1 Malter Kernen und 2 Scheffel Haber Nidinger MassGilt dem ehrwürdigen Priester, Herrn Hugen von Almshouen, und seinem Bruder Johansen von Almshouen,gen. der Kilchherr, an Fridrich Bicken sei. von Almshouen, ihres Bruders, Jahrzeit um 14 # h. Sie müssendie Gilt jährlich Vrsellen und Annen, des ehegen. Fridrich Bicken sei. von Almshouen Töchtern, ihrenKlosterfrauen, und nach deren Tode der jeweiligen Priorin oder Seelmeisterin in ihrem Kloster geben, welchedann dieselbe zur ; Besserung des Mahles unter die Klosterfrauen verteilt. Das Gut darf nie veräussert oderverkümmert werden.

Geben in dem egenanten vnßerm clouster an st. Johans aubent ze Süngihten 1385.

Die Siegel der Ausstellerinen (wie Bd. V, Siegelabbildungen No. 69, 68).Perg. Or. Donaueschingen.

1) 1385 st. Margareten tag [Juli 15.\ verkaufen dieselben Scherblins Gut zu Haindingen, das

1 Malter Kernen und 1 Malter Haber Nidinger Mass giltet, ihrer Custerin Briden von Almshouen an dieCusterie um 20 S' 8 ß h zu einer Jahrzeit am Tage nach st. Dominicus Tag zu Herbst für alle, welche jeder Custerie gutes gethan und aller, deren Leichname im Kloster begraben sind. An st. Dominicus Tagmuss die Custerin jeder Klosterfrau i h Mass guten Weines geben. Das Gut darf nie von der Custerie ver-äussert oder verkümmert werden. Perg. Or. mit den Siegeln der Ausstellerinen (wie V, SiegelabbildungenNo. 69, 68). a. a. 0.

2) 1404 güttemtag vor st. Katberinen tag [Nov. 24.~\ bekennen dieselben, dass sie für 2 MalterKorn von einem Hofe zu Haindingen, welche Hainrich von Almshouen zu der Nüwenburg von ihnen um24 & h gekauft hat, seines Vaters Hansen von Almshouen sei. Jahrzeit, und um 1 Malter Kernen und

2 Scheffel Haber von einem Gute zu Belan, welche ihnen derselbe Hainrich von Almshouen gegeben hat,seine, seiner ehelichen Wirtin Vrsulen sei. von Almshofen, und aller seiner Vordem Jahrzeit begehen sollen.Was die Priester, die dabei Messe haben, nicht verbrauchen, soll man den Klosterfrauen über Tisch geben.Die Zinse dürfen nicht versetzt werden. Perg. Or. mit dem Siegel des Konvents (wie V, SiegelabbildungNo. 68). a. a. 0.

1385, Okt. 15. Münsterlingen.

92. Meisterin und Konvent zu Münsterlingen leihendem freien Herrn, Junker Johansen

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