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6 (1889) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1360 - 1469
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1383.

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1) 1371 st. Cünrats tag [Nov. 26.] giebt zu Binegg Graf Albreht von Werdenberg, der alte,Herman Grämlich wegen der Dienste, die er ihm geleistet hat und noch thun mag, die Eigenschaft eineshalben Hofes zu Altenbürren a ). Perg. Or. (das Siegel des Ausstellers fehlt). Überlingen, Spitalarchiv.

a) Diesen Halbteil verkauft gen. Grämlich, gesessen zu Sandegg, um 140 U 3\ Costentzer Hansen demMayger, der ihn baut, und Bentzen dem Frien, Bürger zu Vierlingen, 1371 st. Andres abend [Nov. 29.]. Perg. Or.mit den schlecht erhaltenen Siegeln des Ausstellers und seines Bruders Fridrich, Johannitercomturs zu Vberlingen.a. a. 0. — Derselbe Teil kommt 1433 sanrpstag vor st. Katherinen tag [Nov. 21.] käuflich von Annen Hatzenberginen,Klosterfrau zu Vair, um 86 "u, /Sj Vberlinger Währung an das Spital zu "Vberlingen. Perg. Or. mit eingenähtemSiegel, a. a. 0.

2) 1392 st. Anthonien tag [Jan. 17.] verkauft Cünrat Gremiich, Amman zu Pfullendorf, dem Abteund Konvente und sonderlich dem Tuchamte des Klosters Salmanswiler seinen freieigenen Teil des grossenund kleinen Zehnten zu Altenbürren, dessen anderer Teil seinem Vetter Hans Gremiich, Virich Gremiichssei., Ritters, ehelichem Sohne, gehört, mit des letztern Einwilligung um 70 S 4 Costentzer 1 ). Perg. Or.mit den Siegeln des Ausstellers, Hainrich Ortliebs, Bürgermeisters zu Pfullendorf, und Hansen Gremiichs.Karlsruhe; Cod. Salem. III, 35.

a) 1450 dornstag vor st. Johans tag des töflers [Juni 18.] verkaufen die Dominikanerinen zu Merspurg ihrenfreieigenen Teil dieses Zehntens, der von Hans Frygen, Bürger zu Pfullendorf, an sie vormals gekommen ist undvon dem sie dem Kloster Salmanswü lVs Vierimg Wachs gezinst haben, diesem Kloster, das davon schon die an-dere Hälfte und die Quart mit allen Neugereuten hatte, um 100 fl. Rh. bar, um einen Zehnten zu Taisendorf und um2 ß /Sj Gilt aus ihrem Gute zu Wangen. Perg. Or. mit den eingenähten Siegeln Frydrichs von Ow, Vogts zumHailgenberg, und Symon Winzürns, Stadtammanns zu Merspurg. a. a. 0.

3) 1399 ze ingändem Haygen [Mai l.~\ eignet zu dem Hailgenberg Graf Älbrecht von Werdenberg,der jüngere, Herr zu dem Hailgenberg, Hansen Grämlich, Virichs sei. Sohne, von Phullendorf seinen Hof

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zu Altenbürren, wogegen derselbe ihm ein Gut zu Vkofen, aufgetragen hat. Perg. Or. mit dem beschädigtenSiegel des Ausstellers, a. a. 0.

a) 1399 des hl. Crücz abend in dem Mayen [Mai 2.] verkauft gen. Gremiich diesen Hof, der die erstenzwei Jahre je 5 Malter Veesen, 4 Malter Haber, 1 $ 5 ß ^ Costentzer, 10 Hühner und 1 Viertel Eier, im drittenaber 1 Malter Veesen giltet und an dem der Spital von Vberlingen und Bentz von Altenbürren von VberlingenTeil haben, um 121 f/ ^ Costentzer der Bruderschaft zum Dome zu Costentz. Perg. Or. mit den nicht gut er-haltenen Siegeln des Ausstellers und seiner Gewähren und Vetter Johansen Grämlich und Cnnraten Grämlich zuZustorf. a. a. 0.

4) 1400 fritag nach st. Lucien tag [Dez. 17.\ verzichten auf dem Landtag zu Schatbüch (HansHaynman von LSlwang, Landrichter) Cüntz Hiller, Bürger zu Vberlingen, Gret, Küni Wygen eheliche Wirtin,Hans Wyge, deren Sohn, und Eis Guggin, Hansen Guggins, Bürgers zu Vberlingen, eheliche Wirtin, welcheCüntzen Bok, Bürger zu Vberlingen, ihr freieigenes Gut [zu Altenbürren und zu Bächi in Häglisrain, dasGraf Albrechten von Werdenberg jährlich 18 $ Vogtrecht giebt und sonst zinsfrei ist, um 36 # 3i Const.verkauft haben, landgerichtlich auf dieses Gut. Perg. Or. (das Siegel des Landgerichts fehlt; das HansenGryners, Bürgers zu Vberlingen, des zu diesem Geschäfte den obigen Frauen gerichtlich gegebenen Vogtes,eingenäht), a. a. 0.

5) 1410 st. Michels tag [Sept. 29.] vermacht Vli Zorgg vom Berkhof als Seelgeräte seinen Teilam Zinse, nämlich 18 \ 15 Eier und 1 Herbsthuhn oder 6 -3> dafür, aus dem freieigenen Gütlein zu Alten-büron, das er und Bentz Schmid von Altenbürou, Bürger zu Vberlingen, gemein haben, gen Salmanswilerdem Custer sonderlich an st. Antonien Kerzen zu st. Antonien Altar in diesem Gotteshause. Wird dieseStiftung nicht an diese Kerze verwendet, so fällt sie im betreffenden Jahre an seine Leibeserben. Zündetman die Kerze nicht an, wenn man sollte, nämlich zu allen Messen und sonderlich zu den vier Hochzeiten

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