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6 (1889) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1360 - 1469
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1364.

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10) 1402 sunnentag nach st. Jacobs tag [Juli 30.] fertigt vor Burkart Wirt, Sclmltheiss der StadtBrülingen, der daselbst unter der Ratslauben zu Gericht sitzt, Elisabeth, Otten sei. von Balm eheliche Haus-frau, das Vermächtnis eines Gutes zu Brülingen, das zum teil Hanns Füss und zum teil Aigelwart vonBrugga, jeder seinen Teil um 5 Mut Kernen und 5 Mut Haber Zins, baut, an das Gotteshaus St. Bläsin alsSeelgeräte für sich, ihren Mann sei. und Adelhaiten Rümin, Klosterfrauen zu Othmarshaim a ), und alle ihreVordem in die Hand Itel Fridingers, Konventbruders zu St. Bläsin. Das Gut ist recht eigen, nur gehenvon ihm als Vorzins 2 Mut Veesen an die Pfaffheit gemeinlich zu Vilingen, ebensoviel an die elende Jahr-zeit zu Vilingen und ebensoviel an st. Reinigen Kirche zu Brülingen b ). Als TJrteilsprecher waren hiebeiBurk. Keller, Hanns Swartz, Cläwi Swartz, Hensli Witman, Heini Segli, der ältere, Wernli Maier Hain-rick Vttenhouer und Wernli Tangler. Perg. Or. mit dem Siegel der Stadt Brülingen. a. a. 0.

a) 1380 rnitwoch nach vsgenter Osterwochen [Apr. 4.] verkauft dieselbe um 20 lt h ihrem Oheim Ottenvon Balb Roms Wiese vor Buchan und einen Baumgarten unter der Kirche zu Brülingen als rechteigeu. Perg. Or.mit dem Siegel der Stadt Brülingen. Villingen, Spitalarchiv. — b) 1402 zinstag nach st. Bartkolameus tag [Aug. 39.]giebt das gen. Kloster dieses Gut der Stifterin und der eben gen. Klosterfrau als beider Leibgeding, wofür sie1 Huhn „zu ainem vrkund der aigenschaft" zu zinsen haben. Perg. Or. mit den beschädigten Siegeln des Abtesund Konventes von St. Bläsin, Karlsruhe.

11) 1405 mentag nach st. Anthonien tag [Jan. 19.] versetzt zu Schaffhusen Herzog Fridrich zuÖsterlich für sich und seine Brüder Rudolfen von Wolffurt, Statthalter seiner Landvogtei, nachdem derselbeseine Stadt Brülingen von der Stadt Vilingen um die Pfandsumme von 1600 fl. Rh. mit seiner Zustimmungan sich gelöst hat, diese Stadt um dieselbe Summe. Die Stadt muss jederzeit ihn und die Seinigen, aberauf deren eigene Kosten und Zehrung, ein- und auslassen und darin enthalten. Auch soll der Pfandinhaberdie Stadt „vnwüstlick" innehaben und sich mit ihren gewöhnlichen Zinsen, Diensten und Steuern begnügen a ).Perg. Transsumpt der Stadt Vilingen von 1437 montags nach st. Jacobs tag [Juli 29.] Karlsruhe. R.

a) 1412, Mai 19 gestattet derselbe Herzog Fridrich Wolfen von Wolffurt, seine Schwester Anastasien umihr Heiratgut, das er ihr zu Erhart von Valkenstain giebt, auf die auf der Stadt Brülingen lastende Pfandsummezu beweisen. Enthalten in demselben Transsumpt. — Diese Erlaubnis erneuert, nachdem die Stadt Prunlingenwieder nach langer Zeit in des Herzogs Fridrich Hand gekommen ist, 1437 mentags nach des hl. Crütz tag zeherbst [Sept. 16.] dessen Landvogt, Markgraf Wilhelm von Hochberg, zu Schauffkusen. Enthalten in demselbenTranssumpt. — Diese Summe bezahlte die Stadt Brünlingen selbst in Raten teils an die Pfandinhaber, teils aufderen Weisung an Hans Stähelin von Vilingen und Hans ßaislin und dessen Hausfrau Elisabeth Glungkin; dieletzte Rate bezahlte dieselbe 1441 sambstags nach st. Othmars tag [Nov. 18.]. Perg. 5 Or. Karlsruhe.

12) 1406 sambstag nach Vnser Frawen tag zu Lichtmess [Febr. 6.] erklärt Wolf von Wolfurt,Rudolfs sei. Sohn, seine Bürger in der Stadt Breunlingen mit ihren Weibern und Kindern und alle Insassenin dieser Stadt frei von Hauptrecht und Todfall und bestätigt ihnen die bisher gegenüber der HerrschaftÖsterreich besessenen Freiheiten. Das Or. siegelte der Aussteller. Bräunlinger Kopialbuch des 16. Jhdts.,S. 43. Bräunungen. T.

13) 1408 st. Medardus tag [Juni 8.] geben Hainrich der Hetzger, Sclmltheiss zu Vilingen, Hans derJeger und Hainrich der Nidinger, Bürger und Pfleger des Armenspitals daselbst, mit Willen des Rates16 Malter Veesen Vilinger Mass Zins aus des Spitales Scheuer zu Vilingen Elizabethen, Otten von Balbesei. ehelicher Hausfrauen, Angnesen der Vögtinen von Brülingen, Adelhaiten der Wernlinen von Gisingen,Adelhaitten der Swertzinen, Elsen der Wagnerinen und Katherinen der Wisluckerinen, alle drei zu Brülingen,gegen deren Korngilten zu Ashain, Pforren und Walthusen, den Zehnten zu Brülingen und alles Gut, dasdiese Frauen haben oder noch gewinnen, laut des versiegelten Briefes, den dieselben dem Spitale auf demHofgericht zu Rötwil gegeben haben. Die Frauen empfangen obigen Zins aus des Spitales Scheuer ge-meinsam zu rechtem Leibgedinge. Stirbt Elizabet von Balb, so fallen dem Spitale davon 6 Malter heim,stirbt Agnese die Vogtin 4 Malter. Zieht eine der sechs Frauen von den andern, so ist sie ihres Teiles andiesem Leibgedinge „verschalten vnd 6ch beröbot". Wollen dieselben gen Vilingen ziehen, so müssen die

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