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auf den Teil von Wildenstain, um den er und seine Brüder Georg und Fritz mit der Stadt Eotwil inZweiung gewesen und den dieselbe mit ihrer Einwilligung an Hans von Zymmern verkauft hat, gegen diesenKäufer für sich und seine beiden Brüder um 260 fl. Rh. bar. Das Or. siegelten derselbe und der festeVirich Ftilhin, der jüngere, a. a. 0. I, 224.
18) 1429 frytag nach Vnser Frowen tag Conceptionis [Bez. 9.] sitzt Hanns Gremiich, der ältere,von Pfullendorf zwischen Johanns von Zimbern, dem altern, und Hanseunrat von Bödmen, Ritter, auf ihreBitte als Gemeinmann in dem Rathaus zu Pfullendorf mit Vlrichen von Hornstain und Hansen Bessrer vonÜberlingen als Schiedsleuten des von Zimbern und Hansen Betz von Überlingen und Cünraten Hemling,Bürger zu Pfullendorf, als Schiedsleuten des von Bodman zum Rechten. Der von Bödmen legt einen vomLandvogte Jacob Trüchsessen besiegelten Pergamentbrief vor, laut dessen vor diesem Landvogte als Ge-meinmann entschieden worden sei, dass der von Bödmen die Hälfte des Schlosses Wildenstain, die Johannsvon Zimbern von der Stadt Rotweil gekauft habe, für die gleiche sofort zu erlegende Summe in Besitznehmen könne; thue er das aber nicht in Jahresfrist, so solle Hans von Zimbern ihm gegenüber keine Ver-pflichtungen mehr haben; diesem Spruche habe er nachkommen wollen, aber Hans von Zimbern habe bisherdie Sache verzögert. Darauf legt Johanns von Zimbern einen Brief des von Bödmen vor, nach dem ihmderselbe 660 fl., welche Summe er selbst auch der Stadt Rotweil gegeben habe, angeboten, aber nie gegebenhabe; dafür sei er noch bereit, ihm die fragliche von ihm zu Lehen gehende Hälfte, jedoch vorbehaltlichseiner Lehenschaft abzutreten. Der von Bödmen bemerkt hierauf, er habe dieses Schreiben gemacht, bevorder vorgelesene Spruch des Trüchsessen geschehen sei; auch habe er seitdem gehört, dass der Kauf zwischenHansen von Zimbern und der Stadt Rotweil nur um 600 fl. geschehen sei, und diese Summe habe er demvon Zimbern vor Jahr und Tag geben wollen, ja er habe ihm einen Teil des Geldes geschickt, der vonZimbern habe aber dasselbe nicht angenommen. Hans von Zimbern antwortet, der Kauf mit Rotwil sei bisauf den Handschlag zu Sedorf fertig geworden, da aber der Grater den Handschlag nicht zugeben wollte,es sei denn, dass er, Hans, ihm noch 60 fl. oder ein Pferd von diesem Werte gebe, so habe er den Rot-weilern 400, dem Gräter aber 200 und ausserdem noch 60 fl. gegeben. Der von Bödmen erwidert, er habemit Gräter wegen des Kaufs nichts zu schaffen, sondern der vorgelesene Spruch handle nur von dem Kaufzwischen Hans von Zimbern und der Stadt Rotweil. Darauf sprechen die Schiedsleute, Hans von Zimbernsolle darthun, wie der Kauf zwischen ihm und der Stadt Rotweil geschehen sei; begnüge sich der vonBödmen an dieser Darlegung, so solle er die Kaufsumme, welche der von Zimbern den Rotweilern gegebenhabe, ganz bis zur nächsten Lichtmess zahlen, oder er verliere seine Ansprüche; wolle derselbe sich abermit der Darlegung nicht begnügen, dann solle es, falls der von Zimbern 2 „erber unversprochene" Zeugen,die dazumal Bürger zu Rotweil gewesen wären, hätte, bei deren Aussage in betreff des Kaufes sein Bewendenhaben , und der von Bödmen dem von Zimbern die von diesen Bürgern bezeugte Kaufsumme aus-richten. Darauf wiederholt Hans von Zimbern seine vorstehende Aussage über die Kaufsumme, und daHanns Mäslin von Rotwil, der nebst Hans Gößhain von Rotweil dabei gewesen ist, diese Öffnung bestätigt,so genügt sie dem von Bödmen. Es erkennen darauf die Schiedsleute einhellig, wenn der von Zimbern sage,er habe Gräter die 60 fl. wegen der Stadt Rotweil und nicht seinetwegen gegeben, dann habe der vonBödmen ihm in der obbestimmten Zeit 660 fl. zu bezahlen; wolle der von Zimbern dieses Geld in der be-stimmten Zeit nicht von ihm empfangen, so solle ihm das an seinem Kaufe kein Schaden sein, sondern ersolle dann das Geld bei Hanns Gremiich hinterlegen. Geschieht das, so muss Hans von Zimbern binnen14 Tagen dem von Bödmen die Hälfte des Schlosses gemäss dem Spruch des Jacob Trüchsessen übergeben.Da Hans von Zimbern die geforderte Aussage eidlich macht, erkennen die Schiedsleute: wenn der von Bödmenalso bezahlen wolle und kein bestimmter Teil des Schlosses im Kaufe benannt sei, so soll Hans von Zimbernihm einen Teil desselben nach dem Erkenntnisse der Werkleute und erberer Leute überlassen. Perg. Or.mit dem Siegel des Ausstellers. Donaueschingen. T.
19) 1435 mitwoch vor st. Walpurgen tag [Apr. 27.] sitzt Virich Griner, Bürgermeister zu Über-lingen, als Gemeinmann in derselben Sache mit den Schiedsleuten Egg von Rischach von der Schar undHanns Götz von Balingen (von Zimberischer Seite) und Hannsen von Sal, weiland Schultheiß von Winterthur,
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