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5 (1885) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 700 - 1359
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1354.

und mit ihnen zu reisen mit all seiner Macht und mit den vorgenannten 10 Mannen. Wann er in ihremDienste ist, sollen sie ihm Kost geben, wie ihren andern Dienern, und seinen Schaden im Felde an Rossenund Hengsten sollen sie ihm, wie andern Dienern, nach ihrer Gewohnheit ersetzen. Sie schulden ihm fürdiesen seinen Dienst 1000 flder gewicht von Florentz", von denen ihm auf kommende Alte Fastnacht Her-zog Eüdolf 500 ft aus seiner Kammer und die andere Hälfte an gleichem Tage über ein Jahr geben soll.Geben ze Pazzaw, an dem hl. abende ze Ostren, 1359. Das Siegel des Ausstellers (rot in ungefärbter Wachs-schüssel, 30 mm D., IV A 2, Siegelfeld gegittert, Wappen bekannt; f*S' PET*DNI DE * HEWE . MLT *).Perg. Or. Karlsruhe. B.

1354, April 28.

524. Hainrich von Blümenberg, des Kalpfen ist, schwört Herrn Johans von Blümen-

berg, dem Jüngern, Kitter, und dessen Erben einen gelehrten Eid zu den Heiligen,ze vertgen vnd ze voilefüren brief nach aller ir notdurft vmb alle stuke vnd gut",über die er mit demselben übereingekommen ist, in all der Weise, wie Herr Berhtoltvon Valkenstain, Herr Johans von Blümberg, der ältere, Ritter, und Oswalfc vonWyldenstain, ein Freier, seine (des Ausstellers) Freunde, die bei ihrem Uebereinkommengewesen, oder deren Mehrzahl erkennt, und zwar innerhalb der nächsten acht Tage,nachdem er von denselben dazu gemahnt worden ist. Thut er es nicht, so hat erin Vilingen oder Rötwil Geiselschaft in Person zu leisten. Als Bürgen setzt er dievorgen. Herrn Berhtold von Valkenstain, Herrn Johans von Blümberg und Oswaltvon Wyldenstain, die gegebenen Falls in einer der gen. zwei Städte durch einenerbern Knecht mit einem Pferde Geiselschaft zu leisten haben.

Geben an dem nehsten mäntag vor st. Walpürg tag, 1354.

Das Siegel des Ausstellers fehlt.Perg. Or. Donaueschingen.

1354, Juli 21.

OaD, Graf Johannes zu Firstemberg und Frau Anna von Sigenaw, seine eheliche Gemahlin, versprechen

vom Zolle zu Hausen und vom Gute zu Harmerspach jährlich in ihr Haus nicht mehr denn 20 UStrass-burger" zu nehmen und vom andern Nutzen 40 M. S. dem Walther von Freiburg oder seinen Erben, denendiese Stücke versetzt sind, auszurichten. Was nach Erlegung dieser 40 Mark noch übrig ist, sollen beideAussteller mit einander, nicht eines ohne das andere gemessen und damit thun, was sie wollen.An st. Marien Magdalena obendt, 1354.

Das Original besiegelten die beiden Aussteller, Herzog Herman von Teck, Berchtold von Schneyd,Schultheiss zu Gengenbach, Benz Stocklin, Eitter, Johannes von Dekingen.Eintrag in einem Eepertorium des 17. Jhdts., Donaueschingen.