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5 (1885) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 700 - 1359
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1336.

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einandergehen, so gehören der Schwester Msehthilt der Minrin die von ihr einge-brachten, auf dem vorgenannten Hause ruhenden 20 &. Verbrennt dieses Haus, sohat die letztere dennoch Gemeinschaft mit den Schwestern an ihrem Leibgedingeund sonstigem Gute. Fährt eine der jetzigen oder kommenden Schwestern aus Mut-willen aus dem Konvente, oder thut eine derselben Dinge, die ihrer Ehre nicht ge-ziemen, so soll sie der „gemainde" des Konventes und des Gutes, das sie zu demselbengebracht hat, „enterbet vnd verschalten" sein. Zeugen: Bruder Hans Eberhartz,Bruder Friderich von Löwental, Cünr. Eberhartz, Hans Kaltysen, Bur. der Kolbinger,Friderich der Minre.

Dis beschach vnd ward och dirre brief gen ze Engen in der stat, an dernsehsten mitwochen vor st. Margreten tag, 1335.

Die 'beiden anhangenden Siegel") abgefallen.Perg. Or. Donaueschingen c ).

a) ain bis intrag ist im 16. Jhdt. auf Rasur nachgetragen.

b) Es waren nie mehr angebracht, obwohl die Urkunde besagt, dass die obengenannten vier Schwesternihre Siegel (»vnserü insygel«) an sie gehängt haben.

c) Diese Urkunde galt im Kloster St. Wolfgang zu Engen als Stiftungsbrief, auf ihrer Rückseite stehtdeshalb von einer freilich viel jungem Hand: »Dises ist der erß (sie) brief« und von einer andern: »Samlvng styft bryeff«.

1336, Jan. 13.

Kloster Riedern.

433. Herr Cunrat, der Propst, und der Konvent des Gotteshauses Vnser frowen

st. Marien vff Swarzwalde leihen Frau Mäthtilten der Schenkinen von Ransbach,ihren Kindern Hainin, Clausen und Mäthtilten und allen ihren Erben zu rechtemErbe ihres Gotteshauses eigenes Gütlein zu Ransbach, gen. das Gut in dem Houe,um 3 Viertel Kernen Tüngrer Mass und ein Herbsthuhn jährlichen Zins. Fährtdieselbe von dem Gute, lebend oder durch ihren Tod, so giebt sie 10 ß id\ der Münze,die dann zu Tüngen gänge und genehm ist, zu rechtem Abzüge. Fährt aber einesder Kinder ab, es wäre lebend oder tot, das soll in all dem Rechte bleiben, alsandere dem Gotteshause gehörenden Leute. Aendert sich eines der Kinder oderihrer Erben „vs der genosschaft", so soll es von dem Gute fahren.

Geben ze Rieden in vnserm, dem vor geschribenen, kloster, an st. Hylarientag, 1336.

Die Siegel des Propstes (wie Abbild. No. 56) (verdorben) und des Konventes (s. Abbild. No. 59)(kleines Bruchstück).

Perg. Or. Donaueschingen.

1) 1340, Äug. 31. Biedern. Berchtold, ...") sei. Sohn von Eggingen verkauft seinen Hof zuRansbach, den Hainrich der Wiler baut, und den er selbst von den edeln und freien Herrn, Junker Diethelm

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