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1311.
Fridenweiller um 22 # ^ alter Brisgewer ein Gütlein zu Dekingen, das Eberhart derHerter baut, für rechteigen verkauft haben, und giebt sein etwaiges Recht an diesemGütlein von Eigenschaft oder Lehenschaft wegen den Käuferinnen auf.Geben an dem negsten zinstag nach st. Ehrhardts tag, 1311.
Das Original siegelte der Aussteller.Pap. Kop. 18. Jhdt. Donaueschingen.
1) 1313, Juni 25. Bottweil. Rvd., Frid. sei. von Almeshouen Sohn, verkauft um 16 M. S. Vilinger
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Gewäges Frau Hilteburgen, Herrn Virichs sei. von Almeshouen, seines Vetters, Tochter, die Eberharts desMaiers von Trossingen etwann eheliche Wirtin war, und ihrer Tochter Katherinen „für lidig vnd für leerevnd für rehte aigen" seine von Herrn Wernhern von Zimmern, einem Freien, zu Lehen rührenden Güterund Höfe zu Teggingen, „der ains Bertschi Adelbreht bvwet, giltet isergelich 5 schoffol kernen, 5 schoffolhaberne, 5 ß d\, . . . ■) hvnre vnd . . . aiger, ain anders buwet Bertschi Sseligman, giltet isergelich 5 viertalkernen, 1 malter haberne, 2 ß 3\, .,. hvnre vnd ... aiger, ain anders buwet Hng der Brüsch, giltet iser-gelis (sie) 6 viertal kernen, 1 schoffol haberne, 6 A, ... hvnre vnd ... aiger, vnd noch ain anders buwetHainrich Kienast, giltet isergelich 6 viertal kernen, 1 schoffel haberne, 6 ^, ... hvnre vnd ... aiger." DerLehensherr giebt auf Bitten des Verkäufers die Eigenschaft dieser Güter den Käuferinnen. Das Siegel desAusstellers (s. Abbild. No. 40); das des Lehensherrn fehlt. Perg. Or. Donaueschingen.
a) Vor hvnre und aiger ist jeweils, um die Zahl nachtragen zu können, was aber unterlassen wurde,Raum gelassen.
2) 1334, Juli 1. Wernher von Swaindorf und Anne, seine eheliche Wirtin, und Hgdewig vonRyffenbgrg, seine Schwieger, der vorgen. Annen Mutter, geben den Johannitern zu Vilingen und den Frauen,die sich zu deren Haus verbunden haben, zu ihrem und ihrer Vordem Seelenheile ihr Gut zu Teggingen, dasdie Hübscherin baut, und das jährlich 5 Scheffel Kernen und ebensoviel Haber, 5 ß $ Brisker, 4 Hühnerund '/» Viertel Eier gilt, mit Willen des edlen Junkers Wernher von Zymbern. eines rechten Freien, vondem das Gut Lehen ist. Der letztere giebt dem Hause auch die Eigenschaft dieses Gutes. Geben 1334, ahttage nach st. Johans tag des toffers ze den Svngihten. Das Siegel des Wemhers von Zymbern und des Aus-stellers (nicht gut erhalten). Perg. Or. Karlsruhe.
1311, Juni 23.
Amtenhausen.
323, Meisterin und Konvent des Klosters Ambtenhausen verpflichten sich mit Rat
und Zustimmung ihres Herrn und geistlichen Vaters, Abt Virichs von St. Georgen,gegen Johannsen den Huser von Möringen, dass sie ihm enthalb der Mauern anihrem Kloster ein Haus bauen, ihn dort sein Lebenlang wohnen lassen, ihm jährlich6 Schafe und ein Rind halten und wintern, sein Haus beholzen, das ihm wachsendeoder von ihm gekaufte Heu in sein Haus liefern und nach seinem Tode seine undder seinigen Jahrzeit ewig begehen wollen; dagegen giebt derselbe dem Kloster seinHaus zu Möringen, sein Gut zu Bachzimmern und alle seine liegende Habe, ausserden Aeckern, gelegen vffen Linden, und verspricht dem Kloster 20 M. S. oder mehr