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5 (1885) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 700 - 1359
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1310.

1310, Juli 2.

Engen.

3J9, Herr Friderick von Hewen gestattet Hainrich dem Häzechen von Effringen, den Acker im Zimmer-

thal a ) den Klosterfrauen zu Ainbtenhaussen um den Acker ob Hochen b ) zu geben.

Geben zue Engen in der statt, an dem nechsten dunstag vor st. Vlrichen tag, 1310.

Das Original siegelte der Aussteller.

St. Georger Kopeybuck I, (Karlsruhe, Kopialbücher No. 703) Bl. 55.

a) Wohl das Thal von Amtenhausen gegen Zimmern herab.

b) Hoch, Gewann der Gemarkung Hintschingen.

1310, Juli 21.

Villingen.

320t Schwester Gisel, Herrn Lütfrides sei. des Wageners Tochter, von Vilingen

trifft Verfügung über ihr eigenes Gut zu Ashain, das Berhtolt, vron Benun sun, baut,und das jährlich 19 Scheffel Kernen und ebensoviel Haber Villinger Mass und 4 Hüh-ner gilt, um ihres und ihrer Vordem Seelenheiles willen, behält sich jedoch zeitlebensnoch das Nutzungs- und im Falle ihrer Verarmung freies Verfügungsrecht über das-selbe vor. Nach ihrem Tode fallen dem Armenspitale zu Viliugen davon jährlich2 Scheffel Kernen und ebensoviel Haber Vilinger Mass, und der übrige Nutzen diesesGutes soll ihrem Bruder, dem Johanniter Lvtfriden, Zeit seines Lebens dienen, ermag in oder ausser Vilingen, in st. Johansen Orden oder ausserhalb desselben leben.Diesen Nutzen bekommt ihr Bruder in Person oder durch seinen Boten zu Vilingenvom Pfleger des Spitals, der das Gut auch besetzen und entsetzen soll. Nach Lvt-frids Tode aber bekommt das Spital aus dem Gute zum voraus 4 Scheffel Kernenund ebensoviel Haber, dessen Kaplan die 4 Hühner und den übrigen Nutzen desGutes das Johanniterhaus zu Vilingen, das dafür die Jahrzeiten Herrn Lvtfrides seh,des Vaters der Stifterin, ihrer Mutter Werndrvten, ihres Bruders Lütfrides, SchwesterJunten, ihrer Schwester, und der Stifterin selbst begehen wird. Bei jeder Jahrzeitgiebt dem Jobanniterhause der Pfleger des Armenspitals nach Abzug des an seinSpital und dessen Kaplan fallenden Zinses x \ s des Nutzens aus dem Gute, mit demman den Herrn des Hauses über Tisch bessern Wein, Fische, und was sich sonstfügt, kaufen soll. Wenn der Komtur oder die Brüder dieses Hauses jedoch ihrenvorgenannten Bruder Lvtfrid am Genüsse irren oder nach dessen Tode die Jahrzeitennicht nach obiger Bestimmung begehen, so fällt das Gut frei an das genannte Spital.

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Bruder Virich Bletze, Komtur, und die Brüder des Johanniterhauses geloben, dasalles stäte zu halten. Diese Stiftung ist vor dem Rate zu Vilingen geöffnet undgelutpert".