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5 (1885) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 700 - 1359
Entstehung
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890.

regni Arnolfi regis 2. Actum Forohcheim Arnolfi regis 2. Actum Forchheim coramin dei nomine feliciter multis principibus in dei nomine feliciter

amen.

Das kais. Siegel, zum Teile auf das Subscrip-tionszeichen aufgedrückt, nicht besonders gut erhalten(abgebildet bei C. Heffner, die deutschen Kaiser- undKönigssiegel Tafel I, 7. ').

Perg. Or. Karlsruhe; nicht ganz genauer Abdruckbei Dümge, Regesta Badensia 79.

amen.

Das kais. Siegel (wie in A) regelrecht auf-gedrückt, jetzt bis auf ein scharf ausgeprägtes Bruch-stück (von der Umschrift ist nur erhalten .. . OL . ..der Kopf, soweit vorhanden, sehr deutlich) abgefallen').Perg. Fälschung Karlsruhe.

a) Von jüngerer Hand (13. Jhdfc. ?) über der Zeile nachgetragen.

b) Von da an sind in A die eingeklammerten und kursiv gedruckten Worte durch Löcher im Pergamente, diedurch Mäusefrass entstanden sind, oder durch ein (von Dümge"?) übel angewandtes Reagens ganz oder teilweisezerstört oder unleserlich gemacht; die eingeklammerten Stellen sind von einer Hand des endenden 15. Jhdts. überder Zeile ergänzt; die kursiv gedruckten aber sind nur Ergänzungen Dümges, die aus B entlehnt sind.

c) Ursprünglich uenture, daraus nenturi radirt.

d) Bis hieher ist die Datumszeile mit Ausnahme der Stelle, auf der »incarnationis« steht, durch Mäusefrassvernichtet.

1) Eine im 12. Jhdt. entstandene Rückauf-schrift lautet: Prtceptum AmolffiJ, eine zweite im13. Jhdt. hinzugefügte: Carta donationis domini Ar-nolfi regis de villa Eschingen.

1) Eine Rückaufschrift, welche dem 12. Jhdt.anzugehören scheint, lautet: Priuilegium Amvlfi deEschingen. Eine Hand des 13. Jhdts. erweitertedieselbe, indem sie noch beisetzte: Sunfheim, Vfheim,ad cellam Hattonis pertinentibus.2) Von den beiden Ausfertigungen dieser Urkunde ist A ohne allen Zweifel echt, B aber eineFälschung. Schon äusserlich giebt sie sich als solche zu erkennen: ihr Pergament ist stark und dick, währendA fein ist; ihre Tinte ist sehr dunkel, während die von A, obwohl beide Ausfertigungen von demselben Tageund von demselben Schreiber stammen sollen, sehr vergilbt ist; ihre Schrift ist sichtlich eine ängstliche Nach-ahmung der karolingischen Urkundenschrift, doch hat ihr Schreiber zweimal den Buchstaben a in den Worten(sie sind oben stärker gedruckt) coram und temeritate in der Form geschrieben, die er erst seit dem Anfangdes 13. Jhdts. angenommen hat, und hat damit verraten, in welcher Zeit sein Machwerk entstanden ist.Auch innere Gründe sprechen für die Unechtheit von B: unmöglich ist das Datum 879, das, wie die Angabedes 2. Regierungsjahres zeigt, in 889 zu verbessern ist, und unmöglich ist für diese Zeit auch der dem AbteHatto beigelegte Titel archiepiscopus und compater des Königs. Verdächtig ist auch die Angabe des Datums:coram multis principibus , und nicht zu dem Ende des 9. Jhdt. will die Angabe über den Gerichtsstand derReichenauer Leute in Aufen stimmen. Gerade in dieser Angabe, welche in A fehlt, möchte ich den Grundder Anfertigung von B erblicken. Die Gotteshausleute in Aufen werden vom Vogte bedrängt worden sein,und um ihnen zu helfen, wurde zu Anfang des 13. Jhdts., wie die Form der eben erwähnten beiden „a"beweist, B angefertigt, wobei von einer echten Urkunde Arnulfs das Siegel abgelöst und geschickt der Fäl-schung aufgedrückt wurde. Dieselbe echte Urkunde Arnulfs war ohne Zweifel auch die Quelle, aus welcherder Anfertiger von B den zu 889 noch nicht passenden Titel Hatto entlehnt hat. Eine Hand des 15. Jhdts.hat endlich B wieder benützt, um aus demselben die im Laufe der Zeit in A entstandenen Lücken teilweisezu ergänzen und hat dabei auch aus B nach A das fehlerhafte Datum 879 herübergenommen.

890, Jan. 10. Regensburg.

48. Arnolfus rex per interventum fidelis comitis sui Iringi et Erici ministerialis

sui cuidam fideli vasallo suo Eginoni in pagis Perahtoltaspara, Alpagouve et Prisah-