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verzeichneten Zehnten fehlen fast alle in c und es ist dortgradezu vermerkt, dass ein Teil verkauft bez. ausgetauschtsei, was teils 1341, teils 1351 geschehen war. 1 ) Die Ein-künfte der früheren Obedienz Isfording sind denen von Kumpeangereiht 2 ); das cathedraticum von Oldenberghe (a fol. 14 a )fehlt im Cod. c, jedoch wohl nur durch ein Versehen 3 ); dieEinkünfte des album officium maius 4 ) sind dem Archidiakonatein Lünen 5 ) zugetheilt.
Die Brechung des i und u und die Silbenabschleifungin den deutschen Namen des Textes schreitet im Cod. c. teil-weise über Cod. a hinaus vorwärts, ein Umstand, der inmundartlichen Unterschieden der Heimat der Verfasser bez.Schreiber begründet sein mag, neben dem zeitlichen Abstände derAbfassung. Der über Kotgeri und die weiter im Folgendenzu nennenden Handschriften reichen im ganzen nur bis a fol.34 a . Dies ist in a selbst nachträglich durch ein am Schlüssevon fol. 33 b zugefügtes K. vermerkt.
d) Eine Papierhandschrift aus dem Anfange des 15. Jahr-hunderts, Kedditus, curtes et bona capituli ecclesiae Mona-steriensis überschrieben, bietet den Text ähnlich wie Cod. c,mit unterschiedsloser Einfügung der älteren Kandbemerknn-gen und Zusätze des Cod. a; selbe befindet sich unter denErhardschen Handschriften im Staatsarchiv Münster (Mscr.VI, 1) und umfasst 74 Seiten mit je c. 37 Zeilen Schrift;am Schlüsse sind von andrer Hand die Eedditus officii infir-morum (S. 74—76 incl.) angefügt, denen sich von wiederverschiedener Hand 2 Urkundenkopieen anschliessen. Der Schrei-,her hat sich in der Ordnung der Abschnitte wie im Texteselbst durchweg an eine dem Cod. c nahe stehende Hand-schrift als Vorlage angelehnt 6 ), doch ohne den im liber Kotgeri
1) S. Anm. zu a fol. 5 K — 2) Vgl. a fol. 4 b und 5b. — 3) Vgl. Nies.a. 0. S, 124. — 4) Der Name album officium maius u. minus stammtdaher, dass jene officia die panes albi (Weissbrod) maiores u. minoresfür das Domkapitel zu liefern hatten. — 5) Gegenüber Cod. a unterschei-det Eotger schon Alt- und (Neu-)Lünen (Vgl. oben S. 3. Anm. 3). — 6) Die-selbe Auslassung mit Cod. c hat Cod. d auf a fol. 11a, 19b, 21», 22 a, 22 b,24», 25b, 28% 29», 30b, 31a 32a; während z. B. a fol. 16 b, 17a, 21b, 22 bu. 27 b das in c Ausgelassene in d zugefügt ist.