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Heinrich Schreiber
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der Zeit auch als auf diesem Gebiet spürbar erklären. Die Schwie-rigkeiten wachsen mit der Größe des Kreises, der für die ein-heitliche Durchführung unerläßlich ist. Es gibt aber daneben dieAufgaben, die mehr von der Leistungsfähigkeit der einzelnenBibliothek abhängen. Man würde gerade diese Aufgaben be-sonders betonen müssen, wenn nicht der größeren Beweglichkeitin ihrer Ausführung nun die lähmende Etatnot gegenüber-stünde. Ganz ohne den Gedanken an die Gesamtheit der Bi-bliotheken dürfen auch diese Einzelaufgaben nicht betrachtetwerden; auch ihnen schreibt die gelehrte Republik Grenzen undbestimmte Ziele vor, einfach deswegen, weil der Gelehrte mög-lichst an allen Bibliotheken möglichst die gleichen Bequemlich-keiten hinsichtlich Photographien, Benutzungsräumlichkeiten,Zugänglichkeit der Handschriften u. ä. zu finden hofft, weil alsodie an einer Bibliothek eingehaltene Norm eine gewisse Ver-pflichtung für die ähnlichen Institute in sich schließt — ein be-sonders in der internationalen Handschriftenbenutzung nicht zumißachtender Punkt. Man wird eines Tages dahin kommenmüssen, daß an den Handschriftensammlungen ein in den Haupt-punkten übereinstimmender Revers mit den Benutzungsbedin-gungen unterschrieben wird, oder ein für allemal einer für alleBibliotheken eines Landes; ferner dahin, daß nach eingeholterGenehmigung überall photographische oder photomecha-nische Nachbildungen zu Standardpreisen hergestellt werdenkönnen.
Vor allem der letztere Punkt ist heute noch Anlaß zu vielüberflüssigen Korrespondenzen, die doch nicht alle Unklarheitenbeseitigen. Die früher gemachten Zusammenstellungen überBibliotheken, die für Aufnahmen eingerichtet sind, mit denPreisen, die sie ihren photographischen Arbeiten zugrunde legen,sind längst veraltet 92 ; ihre Erneuerung für den gegenwärtigenStand wäre eine Notwendigkeit nicht nur zur Orientierung überdie mit eigenen Ateliers ausgerüsteten Bibliotheken 93 , die über
92 0. Stählin, Editionstechnik, 2. Aufl., Leipzig 1914, S. 107, aus: BerlinerPhilol. Wochenschrift 34, 1914, Nr. 1.
93 Oxford orientiert im Staff-Manual alljährlich. — Über Kopenhagen erfährtman in: Zentralbl. f. Bibliothekswesen 27,1910, S. 72f., daß dort auch von Amtswegen Codices von besonderem Wert photographiert werden, um Faksimilia zuschaffen. — Weiteres siehe bei H. Schreiber, Pflicht und Recht der Bibliotheks-photokopie, in: Archiv für Urheber-, Film- und Theaterrecht 7, 1934, S. 441ff.