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Heinrich Schreiber
Handschrift in der Fachliteratur Auskunft geben kann, so müßtedas doch die besitzende Bibliothek sein! Sie müßte es für dieZwecke ihrer Katalogisierung wissen, sie muß es den Hand-schriftenbenutzern sagen können, damit unnötige Doppelarbeitfür den Gelehrten, überflüssig die Handschrift beanspruchendeBenutzung vermieden werden kann. Wie aber soll sie diese Er-wähnungen feststellen? Es kann nicht an allen BibliothekenHandschriftenfachleute geben, welche laufend die einschlägigeLiteratur verfolgen. Selbst an der größten Bibliothek kannsolche Erwähnung übersehen werden, da ja die Möglichkeitendes Erscheinens fast unbegrenzt sind. Das gebräuchliche Mittel,die Handschriftenbenutzer selbst dazu anzuhalten, versagt insehr vielen Fällen. Selbst wenn die Einsendung der mit Benut-zung der Handschrift gefertigten Arbeiten zur Bedingung fürdie Benutzung gemacht wird, finden bei weitem nicht alle der-artigen Arbeiten den "Weg in die betreffende Bibliothek. Undwenn sie ihn finden, ist noch nicht einmal sicher, daß der Zu-sammenhang in der Bibliothek sofort erkannt wird, denn es istnicht möglich, jeden Sonderabdruck auf erwähnte Handschriftenhin durchzusehen. Eine Kontrolle der unter Benutzung einzelnerHandschriften erschienenen Arbeiten ist zum mindesten sehrerschwert. Oft fallen die Arbeiten ja aus dem Rahmen der beider Handschriftenbenutzung eingegangenen Verpflichtung her-aus — ein höchstrichterliches Urteil, wieweit eine zur Abgabeeines Exemplars verpflichtende Benutzung anzunehmen ist,liegt meines Wissens nicht vor und möge uns auch erspartbleiben! — oft scheitert die Einhaltung an äußeren Hinder-nissen, oft bedürfte es nur sanfter Mahnung — wenn nur be-kannt wäre, wo gemahnt werden muß! Wenn ein Mittel gefundenwürde, diese Mahnungen zu veranlassen, könnten sich die Bi-bliotheken die übrigen Kontrollmaßnahmen in dieser Sachesparen; gewiß soll die Überlassung eines Exemplars die Er-füllung einer gewissen Dankesschuld sein, und den Bibliotheken
worden ist, ob er zu Arbeiten über Bamberger Klosterbibliotheksgeschichte beachtetwerden wird, mag bezweifelt werden. Ähnliches giit für ein Beispiel aus der Papyrus-Literatur, das entgegen der üblichen Form der Veröffentlichung, sachlich aus ver-schiedenen Sammlungen zusammengeholt ist: Papyri graecae magicae, die grie-chischen Zauberpapyri, hrsg. und übers, von K. Preisendanz, Bd. 1. 2, Leipzig1928—31.